Stadt informiert über Prioritäten bei der Straßenreinigung
Schnee gab es in Meerbusch im November und Dezember 2016 bislang noch nicht — wohl aber schon frostige Temperaturen unter dem Gefrierpunkt. Für den Winterdienst des städtischen Bauhofes bedeutet das schon jetzt etliche Streueinsätze.
Wo wird wann gestreut, wie sehen die Prioritäten aus? Darauf gibt die Stadtverwaltung jetzt Antworten. Die Straßen, die in der Reinigungspflicht der Stadt liegen, sind in Streu- und Räumstufen eingeteilt (rot hat höchste, braun niedrigste Priorität). Rot markiert sind in den Einsatzplänen „gefährliche und verkehrswichtige Stellen“, dort treffen die Streuwagen zuerst ein. Die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen sind unter „Priorität blau“ eingestuft. In der Rangordnung folgen unter der Farbe Grün Straßen, die zu Gewerbegebieten führen, Straßen mit Linien- oder Schulbusverkehr, mit besonderer Bedeutung für Rettungsfahrzeuge und Fußgängerzonen. In Straßen der Kategorie „braun“ — zum Beispiel Anliegerstraßen und Tempo-30-Zonen — fährt der Räum- und Streudienst nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Eisregen.
Soweit sie Straßenreinigungspflicht haben, sind auch Anwohner zum Winterdienst verpflichtet. Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen bis zum Morgen des darauffolgenden Tages geräumt oder gestreut sein — und zwar werktags bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Wichtig: Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln ist in Meerbusch grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) oder an besonders gefährlichen Stellen (Treppen oder Tiefgaragenzufahrten) dürfen Privatleute Salz verwenden. Als Alternative empfiehlt der Stadtbauhof abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat.
Zum Winterdienst, aber auch zum Thema „Straßenreinigung“ insgesamt, hat die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite www.meerbusch.de Informationen und Reinigungstermine zusammengestellt. Unter der Stichwortsuche „A bis Z - Straßenreinigung“ findet sich eine lange Liste der meistgestellten Bürgerfragen mit Antworten. Gefegt werden die Meerbuscher Straßen je nach Bedeutung jede Woche oder alle 14 Tage — sofern die Reinigung nicht auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen ist. Welche Straße gereinigt wird, kann im Internet im Straßenverzeichnis eingesehen werden. Radwege werden alle vier Wochen gereinigt.
Zum Ende des Herbstes hat sich das Thema „Laub“ auch in Meerbusch weitgehend erledigt. „Das Laub, das Hausbesitzer jetzt noch auf ihrem Grundstück und auf dem Gehweg davor zusammenkehren, muss nach wie vor privat entsorgt werden — auch wenn es von Straßenbäumen stammt“, so Stadtsprecher Michael Gorgs. Blätterberge vom Bürgersteig in den Rinnstein oder in öffentliche Beete zu fegen und auf Kosten der Allgemeinheit entsorgen zu lassen, sei verboten. Red