Stress vor Super-Wahl-Sonntag
Wahlbenachrichtigungen kommen bis zum Wochenende. Die Briefwahl kann jetzt beantragt werden.
Meerbusch. Der Super-Wahl-Sonntag am 25. Mai rückt spürbar näher. Die Wahlplakate der Parteien hängen, das Wahlamt der Stadtverwaltung an der Wittenberger Straße hat offiziell eröffnet.
„Nachdem die ersten Wahlbenachrichtigungen eingegangen sind, spüren wir jetzt auch zunehmendes Wählerinteresse“, sagt Wahlamtsleiter Holger Reith. Entsprechend häufig klingelt in seinem Büro das Telefon. Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss nicht unruhig werden.
Bis zum Wochenende sollten die letzten der insgesamt 45 000 wahlberechtigten Meerbuscher aber ihre Unterlagen im Briefkästen vorfinden. „Wer bis dahin noch keine Post von uns hat, sollte sich zügig bei uns melden und prüfen lassen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist“, betont Reith. „Am Wahltag ist es zu spät.“
Wie immer ist schon Wochen vor dem Wahltag die Briefwahl ein zentrales Thema in Meerbusch, der Anteil der Briefwähler ist traditionell hoch. Bis zu 7000 Wahlberechtigte entschieden sich in den vergangenen Jahren, per Post ihre Stimme abzugeben.
Die ersten Anträge auf Zusendung der Briefwahlunterlagen sind bereits eingegangen. Wer am 25. Mai nicht im Wahllokal wählen möchte, kann seine Unterlagen online über die Internetseite der Stadt, per E-Mail, mit einem formlosen Fax oder per Post beantragen, in dem er die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung ausgefüllt ans Wahlamt schickt.
Telefonisch dürfen die Mitarbeiter des Wahlamtes aus rechtlichen Gründen keine Briefwahlanträge entgegennehmen. Wer das Online-Formular ausfüllt, sollte beachten, für welche Wahlen er wahlberechtigt ist. Nur diese dürfen im Online-Antrag auf Briefwahlunterlagen angekreuzt werden, ansonsten reagiert das System mit einer Fehlermeldung. An der Integrationsratswahl dürfen zum Beispiel nur 6900 Meerbuscher mit ausländischem Pass teilnehmen.
Die Europawahl und die Kommunalwahlen bringen unterschiedliche Wahlrechtsvoraussetzungen mit. Insbesondere ist hier — neben der Staatsangehörigkeit — das Alter ausschlaggebend. Für die Europawahl muss man am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, für die kommunalen Wahlen beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Etwa 2500 Meerbuscher Jungwählerinnen können erstmalig an die Urnen.