Parkprobleme in Meerbusch Zwei neue Halteverbote in Büderich

Meerbusch · Auf der Necklenbroicher Straße gilt nun abschnittsweise ein absolutes Halteverbot. Das soll die Lage auf der Straße entspannen und den Verkehr sicherer machen. Ähnliches gilt auch für eine zweite Straße in Büderich.

Schilder weisen auf das Halteverbot auf der Necklenbroicher Straße hin.

Foto: Stadt Meerbusch

(Red) Auf der Necklenbroicher Straße in Büderich gilt ab sofort zwischen der Kreuzung Moerser Straße und der „Kanzlei“ ein absolutes Halteverbot. Wie die Stadt mitteilt, sind nun die entsprechenden Schilder angebracht.

Die neue Regelung hatten die Politiker im Ausschuss für Mobilität einstimmig beschlossen. Hintergrund waren zahlreiche gefährliche Situationen auf der Straße. Sie waren durch die dort parkenden Fahrzeuge entstanden – insbesondere, wenn Auto- oder Radfahrer in den Gegenverkehr ausweichen mussten.

„Die Necklenbroicher Straße ist als Landesstraße stark frequentiert. Durch die parkenden Fahrzeuge sind teils lange Rückstaus entstanden, die auch den Busverkehr der Schnellbuslinie 51 beeinträchtigten“, fasst Stadtsprecher David Burkhardt die bisherige Lage zusammen. Häufig hätten Verkehrsteilnehmende Lücken zwischen den parkenden Autos falsch eingeschätzt, so dass ein Ausweichen des Gegenverkehrs nicht mehr möglich und die Rangierbreite zu gering gewesen sei.

Die Kreispolizei habe in diesem Bereich zudem zahlreiche Bagatellschäden, wie abgefahrene Außenspiegel, registriert, berichtet die Stadt. Sowohl Polizei als auch der für die Straße zuständige Landesbetrieb Straßen NRW hatten der Maßnahme zugestimmt.

Mit dem absoluten Halteverbot soll auch der Rad- und Fußverkehr in diesem Bereich sicherer werden, sagt Burkhardt. Die Maßnahme entspreche daher den Zielen des Mobilitätskonzeptes der Stadt, die Verbindungen zwischen den Ortsteilen zu verbessern.

In der Ausschusssitzung stimmten die Politiker zudem für ein absolutes Halteverbot auf der Neusser Straße: Vor der Ampel an der Kreuzung zur Marienburger Straße darf auf 100 Metern nicht mehr geparkt werden. Hier hatten Autofahrer ihre Fahrzeuge teils bis zur Ampel geparkt und den Verkehr behindert.

Auch ohne explizites Halteverbot gilt: An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven sowie unmittelbar vor, auf und hinter Kreuzungen oder Zebrastreifen ist das Parken generell verboten, erinnert die Stadt die Autofahrer.