Ärger um städtischen Parkplatz am Südwall

Ein Bürger kann sein Auto nicht auf seinem Grundstück abstellen.

Foto: Berns

Grevenbroich. Ein kleines Fleckchen Erde — vielleicht knapp 30 Quadratmeter — am Südwall in der Innenstadt sorgt für Ärger und hat Murat Beyazyüz, wie er erzählt, schon etliche Telefonate mit der Stadtverwaltung beschert.

Im Frühjahr hatte eine Immobilien-Gesellschaft, an der Beyazyüz beteiligt ist, ein Haus an der Ecke Synagogenplatz/Südwall erworben, in dem sich früher ein Sonnenstudio befand. Beyazyüz wohnt im Haus. Mit zum Grundstück gehören, wie er berichtet, zwei schmale Parzellen mit einigen Quadratmetern entlang des Südwalls. Auf der gepflasterten Fläche befinden sich ein Behindertenparkplatz und eine ebenfalls für die Öffentlichkeit bestimmte Fahrrad-Abstellfläche. „Die Stadt hatte für diese Parzellen das Vorkaufsrecht und hätte normalerweise davon Gebrauch machen müssen, hat es aber nicht getan.“

Mehrmals habe er mit der Verwaltung gesprochen, „aber es ist nichts passiert, ich erfuhr, dass es mit dem Verkauf bis nächsten Sommer dauern könne“, schildert Beyazyüz. Nun ist die Eigentümer-Gesellschaft im Besitz einer Fläche, die sie gar nicht nutzen kann. „Ich würde gern mein Auto dort abstellen“, aber das gehe eben wegen des Behindertenparkplatzes und der Fahrrad-Abstellanlage nicht. „Mir wurde gesagt, ich könne bis zu einer Lösung den Wagen neben dem Haus abstellen, das werde toleriert“. Die Fläche ist städtischer Grund. Doch dann „erntete“ Beyazyüz, wie er erzählt, Dutzende Parkknöllchen.

„Mir geht’s ums Prinzip. Wir müssen für 230 Euro einen Anwohnerparkplatz mieten, obwohl wir selbst eine Fläche dafür haben, die aber öffentlich genutzt wird.“ Zudem ärgert er sich, „dass ich in der Verwaltung von Tür zu Tür geschickt werde und es keine Lösung gibt. Das Verhalten ist unmöglich.“ Für ihn ist klar: „Das war jetzt das letzte Telefonat. Wir werden die Parzellen nicht verkaufen“, die Stadt solle ihre Anlagen entfernen.

„Bei beiden Parzellen handelt es sich um Verkehrsflächen, ihre Nutzung ist eingeschränkt, auch wenn sie in privaten Eigentum sind“, sagt dazu Dezernent Claus Ropertz. „Wir haben vom Erwerber eine eidesstattliche Erklärung, dass wir das Vorkaufsrecht auch jetzt noch ausüben können“, sagt er. cso-