Ausschuss diskutiert über den Lärmaktionsplan für Kaarst

Der Lärm des Flughafens Düsseldorf spielt in dem Plan keine Rolle.

Kaarst. Rund elf Jahre nach der rechtlich verbindlichen Einführung einer „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ liegt jetzt auch für Kaarst ein Lärmaktionsplan vor. Der Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss (PVA) wird sich in seiner nächsten Sitzung am 13. April damit beschäftigen. Danach wird die Öffentlichkeit beteiligt.

Rund 80 Seiten umfasst der Bericht des Planungsbüros Richter-Richard, der sich auf Lärmemissionen an vom Land benannten Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und Gewerbelärm bezieht. Das Paneel Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen und Landstraßen) hat die Stadt von sich aus auf Straßenabschnitte im Stadtgebiet ausgeweitet, die jetzt schon oder in Bauplänen Anrainer wie Krankenhäuser und Schulen aufweisen oder von Wohnungen gesäumt werden.

Für den Flughafen Düsseldorf wurde jedoch konstatiert, dass die Stadt Kaarst sich nicht in dessen „Lärmwirkungsbereich“ befindet — zumindest nicht nach den „Auslösewerten“ des Lärmaktionsplans.

Die Belastungen in Dezibelgröße sind vom Landesumweltamt festgelegt worden, doch die strategische Lärmkarte für den Flughafen zeigt, dass die Belastung im Kaarster Stadtgebiet unter den „Auslösewerten“ von 65 dB(A) ganztags liegt, nachts der Wert von 55 dB(A) unterschritten wird, da es in diesem Punkt für Kaarst keine Darstellung gibt.

Daraus folgt, dass Fluglärm im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan keine Rolle spielt. Allerdings wird im Bericht auch ausdrücklich festgehalten: „Das heißt nicht, dass es in Kaarst kein Problem mit Fluglärm gibt. Es besagt nur, dass die Auslösewerte des Lärmaktionsplans nicht überschritten werden.“

So konzentrieren sich die Untersuchungen vor allem auf die Identifizierung von „Belastungsachsen“. Dazu gehören die L 154 von Mittelstraße bis Neersener Straße und von dort bis zum Ortsausgang Holzbüttgen, die L 360 von Stodiekring (Bebauung Höhe Leibnizstraße) bis Erftstraße, die L 44 von der Giemesstraße bis zur A 57, die Mittelstraße von Osterather bis Neusser Straße und die Maubisstraße von Neusser Straße bis zur Alten Heerstraße. In der Aufstellung werden bereits ergriffene Maßnahmen zur Lärmreduzierung ebenso aufgeführt wie solche, die noch zu treffen wären.

So wird generell die Entwicklung eines Lkw-Lenkungskonzeptes für Kaarst in Abstimmung mit den Nachbargemeinden empfohlen oder im Einzelnen — etwa für die Strecke zwischen der Autobahnanschlussstelle Kaarst-Nord und Neersener Straße — eine grüne Welle mit Geschwindigkeitsreduzierung auf maximal 40 Stundenkilometer und der Ausbau der markierten Speerflächen zu begrünten Mittelinseln. Auch die Zuständigkeit wird festgehalten: Straßen.NRW.

Der Stadt wird die Aufwertung der Einmündung Alte Herrstraße als „Eingangstor“ empfohlen.