Bald höhere Müllgebühren? Kreis will gegen Land klagen

Der Kreis sieht durch eine neue Verordnung den Wettbewerb gefährdet — und fürchtet höhere Kosten für Bürger.

Rhein-Kreis Neuss. Kommunen, die ihre Siedlungsabfälle in Müllverbrennungsanlagen entsorgen lassen, sollen die entsprechenden Aufträge künftig nur noch in begrenzten Regionen ausschreiben dürfen. Der Rhein-Kreis sieht damit den Wettbewerb ausgehebelt und befürchtet für sein Gebiet letztlich ungünstigere Konditionen beim Vertragsabschluss. Die Folge wären höhere Müllgebühren für die Bürger.

Zwar ist der neue Abfallwirtschaftsplan (AWP) noch nicht in Kraft, der Kreis sieht sich aber dennoch in Zugzwang: Zum 1. Januar 2017 will er seine Restabfallentsorgung neu ausschreiben. Dabei sollten eigentlich möglichst viele Bieter Angebote abgeben können, dann jedoch sickerten die ersten Infos über den AWP durch: Erst war die Rede von einer Region mit acht Müllverbrennungsanlagen, derer sich der Kreis bedienen könne. Nach einer Neufassung der AWP-Pläne sind es jetzt sogar nur noch vier.

Im Kreisausschuss holte sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke jetzt — bei Gegenstimmen der Grünen und Enthaltungen von SPD und Piraten — das Mandat, gegen die Umsetzung des AWP zu klagen oder Beschwerde bei der europäischen Kommission einzulegen. Der Kreis befürchtet nicht nur steigende Gebühren für die Bürger, sondern auch rechtliche Risiken bei seiner Ausschreibung. Möglicherweise müsse der Kreis mit Klagen von Müllverbrennungsanlagen rechnen, so Petrauschke. Dabei sei es unerheblich, ob der Kreis nach den zu erwartenden Vorgaben des AWP ausschreibe oder nicht.

In beiden Fällen könnten sich Betreiber von Müllverbrennungsanlagen benachteiligt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sehen. „Uns geht es nicht ums Klagen, aber wir brauchen Rechtssicherheit und wollen günstige Gebühren im Sinne unserer Bürger“, sagte Kreisumweltdezernent Karsten Mankowsky.

Dürfe der Kreis, wie vom Land geplant, nur noch eingeschränkt ausschreiben, drohten Preisnachteile bis zu 100 Euro pro Tonne Müll, der verbrannt werden soll. Auch ökologisch betrachtet sei der AWP zweifelhaft, da die geplanten Entsorgungsregionen nahegelegene Verbrennungsanlagen teils nicht berücksichtigten und die Effizienz der Anlagen nicht gewichtet würden.

Das Land versuche nun den Preisverfall zu stoppen. „Und das zu Lasten der Bürger mit einem unnötigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“, kritisierte Wolfgang Wappenschmidt (CDU). Die Konsequenz könnte, so Carsten Thiel (UWG), höhere Müllgebühren für Selbstanlieferer an den Deponien sein: „Dann bekommen wir ein Problem mit wilden Müllkippen.“

Möglicherweise gelingt es dem Kreis jedoch noch, den AWP zu umgehen. Mankowsky stellte im Ausschuss die Idee vor, den Müll nicht mehr als „gemischte Siedlungsabfälle“ sondern als „Abfall aus Abfallbehandlungsanlagen“ zu deklarieren. Hört sich bürokratisch an, könnte aber wichtig sein: Damit würden AWP-Vorschriften nicht gelten. Derzeit werde die Idee geprüft. Ist sie machbar, könnten Prozesse überflüssig werden. Landrat Petrauschke, aber auch Horst Fischer (SPD) und Wappenschmidt (CDU) lobten die kreative Idee aus Mankowskys Dezernat.