Beschluss: Gaststätte Engels soll zu Wohnzwecken genutzt werden

Neuss. Die Politiker waren sich einig. Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Hauptausschusses in einer Dringlichkeitsentscheidung die erneute Aufstellung des Bebauungsplans für die Straße Am Lindenplatz in Weckhoven.

Foto: Marc Ingel

Dort soll — sehr schnell — gesichert werden, dass es an diesem Ort Wohnbebauung und nichts anderes geben kann.

Der Rat muss den Beschluss nicht mehr bestätigen. Hintergrund ist die am Mittwoch anstehende Zwangsversteigerung der leerstehenden Gaststätte Engels. Es ist bereits der zweite Versuch, das Lokal mit Versammlungssaal zu verkaufen.

Bisher fanden sich keine Käufer. Nun gibt es Interessenten, die im Hauptausschuss allerdings nicht genannt wurden, die man aber an dieser Stelle auch nicht als Nutzer sehen mag. Offensichtlich will der Islamische Kulturverein, noch beheimatet an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße, an die Straße Am Lindenplatz, um in der früheren Gaststätte einen Gebets- und Versammlungsraum zu etablieren. Das geht nun nicht mehr.

Das Gebäude eigne sich „besser für die Entwicklung von im Stadtteil dringend erforderlichen demographiegerechten Wohngebäuden oder besonderen Wohnformen als für eine gastronomische Nutzung oder eine Nutzung als Versamlungsstätte“, heißt es in der Drucksache der Verwaltung. Nutzungen durch Gaststätten oder Anlagen für kulturelle Zwecke sind ausgeschlossen.

Der Kulturverein wird bekanntlich seit geraumer Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet. Schon zweimal hat die Stadt per Ordnungsverfügung verhindert, dass der Verein „Helfer in Not“ in den Räumlichkeiten Seminare abhalten konnte. Dieser Verein gilt als Treffpunkt von Salafisten. Vor der Zwangsversteigerung am Neusser Amtsgericht muss nun möglichen Interessenten klar sein: Ist der Bebauungsplan in der neuen Form erst einmal beschlossen, kann das Gebäude nur zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Neuaufstellung des Bebauungsplans ermöglicht darüber hinaus eine weitere Wohnbebauung auf einer zwei Hektar großen Fläche zwischen Lindenstraße/Gilbachstraße und der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet. Auf den privaten Grundstücken entlang der Straße Am Lindenplatz soll eine Bebauung in zweiter Reihe ermöglicht werden.