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Bleibt „Am Bisgeshof“ Einbahnstraße?

Am 20. Januar beraten die Mitglieder des Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschusses über die Thematik.

Foto: L. Berns

Kaarst. Der Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss (PVA), der am 9. Dezember von den Mitgliedern des Fünferbündnisses aus Protest gegen eine, wie es heißt, „einseitige Informationspolitik der Bürgermeisterin“ nach nur einem Tagesordnungspunkt verlassen wurde und damit nicht beschlussfähig war, tagt jetzt am 20. Januar. Dann dürfte es spannend werden. Soll die provisorische Einbahnstraße „Am Bisgeshof“ nun dauerhaft zur Einbahnstraße werden?

Zahlreiche Bürger hatten sich in der Dezember-Sitzung dagegen ausgesprochen. Zu einer Abstimmung war es vor drei Wochen nicht gekommen. An den Mehrheitsverhältnissen hat sich indes nichts geändert: Die CDU hat ebenso wie das Fünferbündnis acht Stimmen im Planungs- und Verkehrsausschuss.

Diese Stimmengleichheit wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wird der PVA in Zukunft überhaupt in der Lage sein, wichtige Entscheidungen zu treffen? Die Technische Beigeordnete Sigrid Burkhart erkennt diese Gefahr: „Es kann nicht sein, dass der Ausschuss in die Bedeutungslosigkeit fällt, nur weil keine Mehrheitsbeschlüsse gefasst werden können.“ Ob es am Bisgeshof auf Dauer eine Einbahnstraßenregelung geben wird, sei „eine Entscheidung, die die Politik treffen muss“. Für die Anwohner, die sich am 9. Dezember über mehr Verkehr beklagt hatten, hat sie Verständnis: „Die Verkehre haben sich durch die Einbahnstraßenregelung verlagert, sie wurden teilweise umverteilt. Die Frage ist jetzt, ob diese Mehrbelastung so gravierend ist, dass sie die Verbesserung, die auf anderen Straßen eingetreten ist, aufhebt.“

Lars Christoph (CDU) würde das Provisorium gerne abbauen lassen: „Wir werden das noch in der Fraktion besprechen. Viele Anwohner haben sich bei uns gemeldet und gebeten, die Einbahnstraßenregelung am Bisgeshof nach der Probephase aufzuheben.“ Christoph sieht die Problematik ähnlich wie die Technische Beigeordnete: „Es gibt keine Lösung, die alle zufriedenstellt. Eine Entlastung auf der einen Straße führt zu einer zusätzlichen Belastung auf einer anderen Straße.“

Dass sich der Gutachter für die Einbahnstraßenregelung ausspricht, ist für Christoph allein noch kein Argument: „Der Gutachter sieht die Verkehrsströme sehr abstrakt.“ So würde in die Beurteilung nicht mit einfließen, dass die Verkehre auf schmalen Straßen anders wahrgenommen werden als auf breiteren.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Kaarst begrüßt hingegen die Einbahnstraßenregelung, die provisorische Lösung werde von den Radlern sehr gut angenommen, heißt es. Eine Führung des Radverkehrs über einen noch anzulegenden Gehweg lehnt der ADFC allerdings vehement ab. Er befürchtet Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern. Radfahrer sollten die Straße auch künftig in beiden Richtungen befahren können.

Das Büro Runge und Küchler war nach einer umfassenden Analyse der Verkehrssituation zu klaren Empfehlungen gekommen: Verkehrsverlagerungen in die Broicherdorfstraße und in die Kopernikus- und Keplerstraße seien mit der dortigen Wohnnutzung und dem Straßenausbau vereinbar.