Dormagen: Keine Rückzahlung von der evd

Die Zentrumspartei scheiterte im Rat mit ihrem Antrag auf Rückzahlung zuviel erhobener Entgelte, da die Rechtsgrundlage fehlt.

Dormagen. Die Zentrumspartei ist mit ihrem Antrag gescheitert, dass der Aufsichtsrat der evd (Energieversorgung Dormagen) vom Rat anzuweisen sei, die "zu viel erhobenen Netznutzungsentgelte sofort in einer Summe" zurückzuzahlen.

Für diesen Beschluss des Rates war erstmals in der jüngsten Geschichte der Stadt eine Sondersitzung am Samstag einberufen worden.

Die Ratsmitglieder entschieden sich allerdings gegen die Forderung der Zentrumspartei und zwar nicht zuletzt, weil Bürgermeister Heinz Hilgers sie darauf hinwies, dass eine entsprechende Weisung an den Aufsichtsrat eine Straftat sei, weil die Erfüllung dessen die Aufsichtratsmitglieder zu einer Veruntreuung des evd-Vermögens zwinge.

Ohne entsprechende Rechtsgrundlage dürfe der Aufsichtsrat kein Geld aus dem Betriebsvermögen an den Endverbraucher verteilen. Hintergrund des Antrags der Zentrumspartei ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshof im Fall des Energiekonzerns Vattenfall vom 14. August 2008.

Vattenfall hatte dagegen geklagt, dass die Bundesnetzagentur die Nutzungsentgelte für 2006 bis 2008 deutlich niedriger angesetzt hatte als von den Versorgern gefordert.

Zunächst hatte Vattenfall Recht bekommen, 2008 hatte dann allerdings der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entschieden: Die Versorger dürfen das nach den höheren Sätzen ermittelte Entgelt rückwirkend nicht behalten.

Allerdings - und das stellte Volker Staufert, Netzvorstand bei Rhein-Energie, klar - sei mit dem Urteil nicht verbunden, dass das Geld wie von der Zentrumspartei gefordert, an den Endkunden zurückgehe.

Die einzige Möglichkeit bestünde vielmehr darin, die Entgelte künftig zu senken. Es gebe keinen Rechtsgrund für die von Gerhard Woitzik (Zentrum) geforderte Rückzahlung, weil die Entscheidung des BGH eine kartellrechtliche Entscheidung war und keine schuldrechtliche.

"Es ist ein komplexes Thema, das schwierig zu vermitteln ist", stellte Hans-Peter Kempf mehrfach klar. Er ist als Wirtschaftsprüfer der evd in der Sitzung um seine Einschätzung gebeten worden, ob die evd nach Bekanntgabe des Urteils Geld hätte zurückstellen müssen, um auf den möglichen Fall einer Zurückzahlung der Entgelte vorbereitet zu sein.

Seine Antwort war klar: Bis heute könne man nicht sagen, wie das Urteil zu bewerten sei und Rückstellungen lediglich aus der Annahme möglicher allgemeiner Entwicklungen finanzpolitischer Art heraus hätten seine Wirtschaftsprüfer nicht testiert.

Somit wäre eine Rückstellung durch den Aufsichtsrat nicht von den Wirtschaftsprüfern akzeptiert worden, schon gar nicht um die spekulativ angenommene Summe von 4 bis 5 Millionen Euro.

Rudolf Esser, Geschäftsführer der evd, bemerkte, dass die Entscheidung über die Netznutzungsentgelte dennoch vom Aufsichtsrat als Risiko in einen entsprechenden Bericht eingebracht wurde.

Zudem, darauf wies Norbert Dahmen (CDU) hin, hätte eine millionenschwere Rückstellung zum damaligen Zeitpunkt des Nothaushaltes keinen Bestand gehabt.

Für die SPD sei in der Sitzung deutlich geworden, so Fraktionssprecher Bernhard Schmitt, dass "alles klar gelaufen sei"; entgegen der Vorwürfe der Zentrumspartei.

Für die künftige Entwicklung vor allem in Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen sagte Hilgers, dass er zusammen mit Kämmerer Ulrich Cyprian verschiedene Modelle ausarbeite, um die geringeren Einnahmen durch die Minderung der Entgelte abzufangen.

"Alle Modelle kommen zum gleichen Ergebnis, nämlich einer Belastung von 300000 Euro mehr im Jahr auf mehrere Jahre." Dies sei aber mit den evd-Finanzen darstellbar.

Für die Bürger gibt es dennoch eine gute Nachricht, denn der Bürgermeister kündigte an, dass die evd plane, mit einer größeren Nachfrage auf dem Markt bessere Preise verhandeln zu können, die dann auch an den Kunden weitergeben werden sollen.