Drei Einbrecherinnen zu je einem Jahr Haft verurteilt
Kaarst/Neuss. Im Kampf gegen Einbruchskriminalität am Niederrhein hat das Neusser Amtsgericht ein wegweisendes Urteil verkündet. Drei junge Frauen aus Belgien wurden nach einem Einbruch in Kaarst zu jeweils einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt.
Richter Heiner Cöllen fand deutlich Worte und lag mit seinem Urteil letztlich weit über der Forderung der Staatsanwaltschaft. „Wir müssen uns in Deutschland gegen derartige Kriminalität schützen und auch ganz klar signalisieren, dass wir kein Selbstbedienungsladen sind“, so Cöllen. „Solche Urteile müssen sich in kriminellen Kreisen rumsprechen.“
Das Amtsgericht hatte es in der Tat mit einem „Klassiker“ zu tun. Drei Frauen im Alter zwischen 20 und 32 Jahren waren von einem Camping-Platz in Belgien eingereist, um in Deutschland Einbrüche zu begehen. Neben klassischem Einbruchswerkzeug hatte das Trio auch Maskeraden wie Sonnenbrillen und Perücken dabei. Von einer geplanten Diebestour wollten die „Damen“ allerdings vor Gericht zunächst nichts wissen. „Wir verkaufen auf Wochenmärkten in Lüttich Kleidung“, so die Angaben der Angeklagten. „Wir wollten in der Region Düsseldorf betteln und um Kleiderspenden bitten.“
Tatsächlich hebelte das Trio ein Toilettenfenster auf, durchsuchte alle Räume eines Hauses an der Hölderlinstraße und türmte mit Bargeld und Schmuck. Allerdings hatten die drei Angeklagten die Rechnung ohne eine aufmerksame Nachbarin gemacht. Der kamen die drei Frauen seltsam vor. Die herbeigerufenen Beamten konnten das Trio nach einer Verfolgungsjagd letztlich in Schiefbahn festnehmen.
„Wir können hier von einem kriminellen Netzwerk und System ausgehen“, so Richter Cöllen, der in seiner Urteilsbegründung davon ausging, dass die Frauen zu einer Gruppierung gehören, die regelmäßig aus dem Ausland einreist und Straftaten begeht. Umso überraschter war das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft. Deren Vertreter hatte sechs Monate auf Bewährung beantragt. „Wie sollen wir Bewährungsauflagen überprüfen, wenn die Angeklagten keine feste Meldeadresse haben und irgendwo auf einem Campingplatz in Belgien wohnhaft sind — das funktioniert nicht“, sagte Cöllen. mape