Dreiecksfläche: Wird weiter Kies abgebaut oder kommt der Konverter?
Nicht-öffentliche Erörterung zum Regionalplan Düsseldorf gestartet.
Kaarst/Erkrath. In der Diskussion um den Standort für den Stromkonverter des Netzbetreibers Amprion bleibt es spannend: Gestern Vormittag hat im Bürgerhaus Erkrath-Hochdahl die nicht-öffentliche Erörterung der Anregungen aus der ersten und zweiten Beteiligungsrunde für den neuen Regionalplan Düsseldorf (RPD) begonnen. Dabei geht es auch um die Frage, ob die sogenannte Dreiecksfläche zwischen Bahnschienen, A 57 und L 30 in Kaarst für die Auskiesung vorgesehen bleibt oder nicht. Die künftige Festlegung im Regionalplan wird auch über den Konverterstandort entschieden.
„Unser Rechtsvertreter hat dargelegt, wie wir die Situation sehen“, sagt die Kaarster Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus, die am Vormittag vor Ort war. Die planerische Vorgabe sehe für den Bereich der Kaarster Dreiecksfläche Auskiesung vor. „Das kann nicht einfach ohne Einvernehmen mit der Stadt Kaarst geändert werden“, so die Bürgermeisterin.
Zu den Beteiligten der Erörterung zählen die Kreise, Städte und Gemeinden in der Planungsregion Düsseldorf, aber auch Fachbehörden, Wirtschafts- und Umweltverbände. Zuständig für die Durchführung der Erörterung ist die Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde. „Wir haben die Veranstaltung zunächst auf die Dauer von zwei Wochen terminiert. Da wir aber im Vorfeld nicht wissen, wie hoch der Gesprächsbedarf ist, können wir zum zeitlichen Ablauf nichts Konkretes sagen“, so die Sprecherin der Bezirksregierung, Dagmar Groß. Regionalrat und Regionalplanungsbehörde verstehen die Fortschreibung ihres Regionalplans vor allem als Raum für konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Region. Das Thema Amprion steht laut Bezirksregierung für den zweiten Teil der Erörterung auf dem Plan.
Sicher ist, dass es in der Region viele Interessen und Nutzungen gibt. So auch bei der Dreiecksfläche in Kaarst. „Der Dormagener Jurist hat vorgebracht, dass mit dem Kauf der Fläche durch Amprion quasi eine Vorentscheidung für den Bau getroffen worden ist. Das haben wir zurückgewiesen“, berichtet Nienhaus.
Die Entscheidung, ob die Kaarster Dreiecksfläche weiter als Kiesabbaufläche im Regionalplan verankert bleibt, hat weitreichende Bedeutung für das Land. Auch andere Flächen könnten dann in Frage gestellt werden. „Man kann nicht einzelne Flächen herausnehmen, sondern muss das Mengenkonzept im Planungsraum der Bezirksregierung einbeziehen“, erklärt Nienhaus.
Im Anschluss an die Erörterung wird die Bezirksregierung dem Regionalrat das Ergebnis berichten. Er wird als Träger der Regionalplanung nach Abschluss des Erarbeitungsverfahrens in einer eigenverantwortlichen planerischen Abwägung die Aufstellung des RPD beschließen. Es zeichnet sich allerdings ab, dass es nach der Erörterung noch eine weitere Beteiligungsrunde zu voraussichtlich vorzunehmenden wesentlichen Änderungen am Regionalplanentwurf geben wird.