Eltern kämpfen um Erbe von Daniel D.

Vor dem Landgericht wurde gestern darüber verhandelt, ob den Eltern Schmerzensgeld und die Erstattung ihrer Kosten zusteht.

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Düsseldorf /Büttgen. Immer wieder kämpfte Klaus D. gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht mit den Tränen. Der 70-Jährige und seine Frau Hilde hatten den Mörder ihres Sohnes Daniel auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.

Daniel D. war im Jahr 2013 an der Kreisstraße 37 bei Büttgen von seinem Cousin erschlagen worden. Der Täter ist dafür rechtskräftig wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden, die er zurzeit verbüßt. Daniels Eltern fordern nun die Beerdigungskosten und die Kosten des vorzeitigen Verkaufs des Hauses ein, in dem ihr Sohn gelebt hatte.

Klaus D., Vater des Getöteten

Außerdem machen sie 25 000 Euro Schmerzensgeld für sich und zusätzlich 25 000 Euro für ihren Sohn als dessen Erben geltend. „Es geht uns nicht um das Geld, sondern um den Mord an unserem Sohn“, betonte Klaus D. am Rande des Prozesses. Er ließ keinen Zweifel daran, dass die Tat seines Neffen aus seiner Sicht Mord war. Dieser Frage will nun auch das Gericht unter Vorsitz von Richterin Katrin Jungclaus im Zivilverfahren nachgehen und prüfen, ob der Tat niedrige Beweggründe oder Heimtücke zugrunde liegen.

„Auf das Urteil des Strafgerichts hätte das aber keine Auswirkungen. Der Täter kann für eine Tat nicht zwei Mal verurteilt werden“, erklärt Landgerichts-Sprecherin Elisabeth Stöve. Relevant sei die Frage, ob es sich um Totschlag oder Mord handelt, nur für die Höhe des Schmerzensgeldes.

Um sich ein Bild zu machen, will das Gericht nun den verurteilten Täter laden und anhören. Auch die Frage, welche Schmerzen Daniel D. vor seinem Tod empfunden haben könnte, soll geklärt werden. Dazu will das Gericht Ärzte vernehmen.

Der Anwalt des Täters, Hans Jürgen Auer, erkannte nur die Beerdigungskosten in Höhe von rund 9600 Euro an. Schon die Kosten für Blumen und Kränze lehnte er zunächst ab. Auer zweifelte die Rechnung über rund 780 Euro als „zu ungenau“ und „zu pauschal“ an.

Nach vorläufiger Bilanz des Düsseldorfer Landgerichts werden die Eltern Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben, von ihrer Gesamtforderung über mehr als 146 000 Euro werden sie aber Abstand nehmen müssen. Das hatte die Vorsitzende Richterin gestern erkennen lassen. Keine Anspruchsgrundlage sei für einen Schadensersatz für den Verkauf des Hauses gegeben, in dem Daniel D. bis zu seinem gewaltsamen Tod gewohnt hatte. Das Haus in Dormagen war Eigentum des Vaters, Klaus D. Dessen Anwalt Matthias Derichs führte aus, dass die Eltern es aus psychischen Gründen hatten verkaufen müssen. „Das Vermögen als solches ist kein geschütztes Rechtsgut“, konstatierte Richterin Katrin Jungclaus. Auch die Überführungskosten für die Urnen der Großeltern in das nach dem Tod von Daniel D. angelegte gemeinsame Familiengrab, wird das Gericht nicht anerkennen. „Der Neffe hat darauf bestanden, die Großeltern mit unserem Sohn zusammen zu legen“, sagte Klaus D. unter Tränen.

Daniel D. war mit einem schweren Gegenstand der Schädel zertrümmert worden. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Auch die Frage nach dem Warum blieb ungeklärt. Am letzten Verhandlungstag des Strafprozesses hatte der damals 28 Jahre alte Täter zugeben, seinen Cousin getötet zu haben.