Grevenbroich: Schulbus mit Unfallrisiko

Urkundenfälschung: Ein Tüv-Mitarbeiter und ein Busunternehmer sollen mangelhafte Busse in den Verkehr geschleust haben.

Grevenbroich. Am Mittwoch wurde im Amtsgericht Grevenbroich die Verhandlung um eine Urkundenfälschung im Fall eines mangelhaften Busses fortgeführt. Der Vorwurf: Ein Mitarbeiter des Tüv soll 2005 für ein Busunternehmen Tüv-Plaketten gefälscht haben. Der Geschäftsinhaber soll ihn dafür bezahlt haben, ohne dass seine Fahrzeuge jemals korrekt geprüft worden seien.

Bekannt wurde der Fall durch die Anzeige einer 45-jährigen Taxifahrerin im August 2005. Die Frau war damals mit einem Aushilfsfahrer des Busunternehmens zusammen. "Er erzählte mir oft von den Mängeln an den Bussen", erklärte die Frau gestern dem Richter. "Drei Busse waren nicht verkehrstüchtig. Bei einem war sogar die Luftanlage defekt. Dadurch hätten die Bremsen beeinträchtigt werden können." Außerdem habe ihr damaliger Lebensgefährte berichtet, dass sich auf dem Schreibtisch des Geschäftsführers die Tüv-Plaketten befanden und kurz darauf auf den Bussen klebten. Dabei habe es gar keine Prüfung gegeben. Laut Aussage der Zeugin soll der Busunternehmer dem Tüv-Mitarbeiter Geld gegeben und dafür die Plaketten erhalten haben.

Die Zeugin erklärte, sie habe sich am meisten um die Kinder gesorgt, da ihr Lebensgefährte einen Schulbus fuhr. "Da sagte ich ihm, entweder gehst Du zur Polizei oder ich." Weil der Mann darauf nicht reagiert habe, erstattete sie Anzeige. Ihr Partner erhielt fünf Monate darauf kein Gehalt mehr, danach erfolgte die Kündigung. "Ich weiß nicht, wer wem gekündigt hat. Heute ist es mir auch egal. Ich habe mit meinem früheren Lebensgefährten nichts mehr zu tun."

Auch die 45-Jährige selbst war für das Unternehmen tätig, allerdings habe sie kein Geld für ihre Aushilfe erhalten. "Ich habe das nur als Hobby betrieben. Geld gab es dafür nicht, ich wollte auch keines." Sie sei damals arbeitslos gewesen und hätte Spaß an der Begleitung in den Reisebussen gehabt. Es sei lediglich ein Gefallen für den Busunternehmer gewesen.

Der ebenfalls angeklagte Busfahrer ist gestern nicht erschienen. Trotz Vorladung fehlte er unentschuldigt, weshalb der Richter ein Ordnungsgeld anordnete. Die Verhandlung wird am 20. November um 14.15Uhr im Amtsgericht fortgeführt. Der Abwesende wird dann polizeilich vorgeführt.