Ineos darf weniger Pyrazol in den Rhein leiten
Laut einer neuen amtlichen Bewertung könnte die Chemikalie trinkwassergefährdend sein.
Dormagen. Das Petrochemie-Unternehmen Ineos muss bei der Einleitung seiner Abwässer in den Rhein nachbessern. Das hat die Bezirksregierung Köln dem Konzern auferlegt. Hintergrund sind Funde der Chemikalie Pyrazol im Rhein, die das Landesumweltamt (LANUV) auf den Plan gerufen haben. Eine Gefährdung für Menschen ist laut LANUV aber aktuell nicht zu erwarten. Pyrazol, das bei Ineos in der Produktion von Grundchemikalien zur Kunststoffherstellung anfällt und nach Vorbehandlung in einer Kläranlage in den Rhein geleitet wird, wird inzwischen allerdings als trinkwassergefährdend eingestuft.
Eine Strafe droht Ineos nicht, wie André Kiese von der Bezirksregierung gestern mitteilte: „Das Unternehmen hat nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.“ Das betont auch Ineos-Sprecherin Anne-Gret Iturriaga Abarzua. Es gebe eine Einleiterlaubnis, „deren festgelegte Parameter zu keinem Zeitpunkt überschritten wurden“. Dass Ineos tätig werden muss, liegt an einer neuen Risikobewertung des Umweltbundesamtes. Das hatte Pyrazol zuvor laut Kiese nicht als problematisch fürs Trinkwasser beurteilt.
Das Umweltbundesamt hat zu Pyrazol eine Studie in Auftrag gegeben; abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Fürs Erste habe die Behörde indes einen Grenzwert von 3,0 Mikrogramm pro Liter vorgeschlagen, sagte Kiese. Dabei handele es sich um den „gesundheitlichen Orientierungswert bei lebenslanger Aufnahme“, kurz GOW.
Ineos äußerte sich wie folgt: „Vorliegende Daten zur Wirkung auf Wasserorganismen wie Fische, Daphnien, Algen etc. für Pyrazol liegen mindestens im Bereich von zwei- bis vierstelligen Milligramm pro Liter. Eine Gefährdung für die Wasserlebewesen des Rheins ist bei der gemessenen Pyrazolkonzentration nicht zu erwarten.“ Mit Bekanntwerden der Trinkwasserrelevanz von Pyrazol habe man „unverzüglich“ Maßnahmen zu dessen Reduzierung im Abwasser eingeleitet und arbeite an einer weiteren Verringerung. Bis Ende Oktober muss Ineos konkrete Maßnahmen nachweisen, um die Pyrazol-Fracht im Rhein zu reduzieren. Dann soll ein fester Grenzwert festgelegt werden, dessen Einhaltung das Unternehmen überwachen und sicherstellen muss. Unangemeldete Probenentnahmen durch die Bezirksregierung werden jederzeit möglich sein.
Ins Rollen gekommen war das gesamte Verfahren schon Mitte August. Damals hatte das LANUV aus Arnheim eine Warnung wegen auffälliger Pyrazolwerte im Rhein erhalten, Ineos konnte als Einleiter identifiziert werden.