Jobcenter: Prozess beginnt am 6. März
Anklage wegen Mordes. Sieben Verhandlungstage angesetzt.
Neuss. Vor gut vier Monaten schockiertei die Bluttat im Jobcejnter Neuss und die Menschen weit darüberhinaus. Jetzt wird dem Vedächtigen der Prozess gemacht. Er beinnt am 6. März.
Das Landgericht Düsseldorf hatte am 1. Februar die Anklage gegen Ahmed S. wegen des Vorwurfs des Mordes an einer Mitarbeiterin des Jobcenters zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Angeklagte wurde auch darauf hingewiesen, dass die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht kommt. Für den Prozess sind sieben Hauptverhandlungstage angesetzt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 26. September im Jobcenter die Mitarbeiterin Irene N. mit einem Fleischermesser erstochen zu haben. Auslöser soll seine Wut über eine Erklärung gewesen sein, in der er sich mit der Weitergabe seiner Daten an potentielle Arbeitgeber einverstanden erklärt hatte. Er habe den Verdacht gehegt, dass das Jobcenter damit Geld verdienen wolle. Red