Kaarst: Gebühren steigen moderat
Strassenreinigung: Erhöhung von sechs Prozent ist geplant. Winterdienst-Kosten explodieren.
Kaarst. Die Kaarster müssen sich im kommenden Jahr auf steigende Straßenreinigungsgebühren einstellen. Die Gebühr soll um moderate 6,1 Prozent angehoben werden. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2011 soll am Mittwoch im Bau- und Umweltausschuss beschlossen werden.
Gründe für die Anhebung sind vor allem gestiegene Verwaltungskosten gegenüber dem Vorjahr von 86400 Euro auf 111000 Euro. Da spielt eine Tariferhöhung der Mitarbeiter ebenso eine Rolle wie die Bearbeitung gestiegener Bürgeranfragen oder die gesetzlich festgelegten Veränderungen in den zu veranlagenden Frontmetern der Grundstücke - was wiederum mehr Personal erfordert. Die Aufwendungen für die eigentliche Unternehmerleistung werden sich dagegen um rund drei Prozent verringern - von 187340 Euro auf 177000 Euro.
Die Straßenreinigungsgebühren lagen 2010 bei nur 1,22 Euro pro laufenden Meter, nachdem in den beiden Jahren davor noch jeweils 1,79 Euro angesetzt waren. Jetzt werden also wieder rund 1,29 Euro pro laufenden Meter fällig.
Besonders krass ist jedoch der Anstieg der Kosten für den Winterdienst um fast 70 Prozent von 84380 Euro auf 143380 Euro. Zurückzuführen ist diese Kostenexplosion auf die intensiven Streueinsätze in den beiden vergangenen Winterperioden.
Da die Verwaltung nicht ausschließen kann, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzt, wurde auch hier die Gebührenkalkulation für den Winterdienst sowie die Beschaffung von Streugut angehoben. Je Veranlagungsmeter sollen künftig bei der Streustufe eins (Hauptverkehrsstraßen) 29 Cent und bei der Streustufe zwei (Nebenstraßen) 17 Cent mehr anfallen.
Den Fehlbetrag in Höhe von rund 36500 Euro, der bei der Betriebsabrechnung für das Jahr 2009 beim Winterdienst angefallen ist, kann jedoch durch eine spezielle Rückstellung aufgefangen werden, so dass ein ausgeglichenes Ergebnis vorliegt.
Diese Rückstellung resultiert aus einer Kostenerstattung des Rhein-Kreises Neuss, der auf Empfehlung des Gemeindeprüfungamtes des Landes eine Sonderrücklage für extreme Winter angelegt hat. So kann vor dem Hintergrund, dass man nie so genau weiß, wie hart ein Winter wird, eine fortlaufende Gebührenanpassung vermieden werden.