Kaarst will Beiträge nicht erstatten
Trotz des Kita-Streiks zahlen die Eltern weiter Beiträge. Die bekommen sie wohl nicht zurück.
Kaarst. Der nunmehr zwei Wochen andauernde Streik in den Kindertagesstätten setzt sich nach Pfingsten fort — und zwar unbefristet, wie die Gewerkschaft Komba Ende dieser Woche Bürgermeister Franz-Josef Moormann mitgeteilt hat. Trotz des Ausstands zahlen die betroffenen Eltern unvermindert weiter Kita-Beiträge und Essensgeld ohne Gegenleistung. Der Umgang mit den Geldern und eine mögliche Rückerstattung wurden auf Antrag der CDU sowie auf Anfrage des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Christian Gaumitz jetzt im Hauptausschuss beraten. Die Stadtverwaltung sieht davon jedoch ab.
„Die Eltern werden in organisatorischer und logistischer Hinsicht belastet. Dass die Kita-Beiträge trotz des Streiks weiter gezahlt werden, stößt bei vielen von ihnen auf Unverständnis“, sagte Lars Christoph. Zwar sei bewusst, dass es sich dabei nicht um eine zivilrechtliche Angelegenheit, sondern eine öffentlich-rechtliche Gebührenregelung handele, dennoch sollten Voraussetzungen für eine Rückerstattung geprüft werden.
Käme es dazu, wäre es eine freiwillige Leistung der Stadt, ohne rechtlichen Hintergrund. Elternbeiträge sind nicht als direkte Bezahlung einer Betreuungsleistung zu werten, vielmehr handelt es sich um einen anteiligen Zuschuss zu den Jahresbetriebskosten für einen Platz in einer Kindertagesstätte. Dabei orientiert sich die Beitragserhebung bewusst nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern nach sozialen. Die Elternbeiträge werden nach einer individuellen Einkommensprüfung erhoben. Eine Kostendeckung, so heißt es, werde dadurch — und auch bei streikbedingt vorübergehend sinkenden Personalkosten — nicht erreicht. Gestützt wird die Auffassung der Stadtverwaltung durch eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebunds NRW.
Während der Hauptausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung gegen eine Rückerstattung auf die nächste Sitzung am 11. Juni vertagte, entschied zeitgleich der Stadtrat in Meerbusch einstimmig, dass die betroffenen Eltern die gezahlten Beiträge und das Essensgeld automatisch zurückgezahlt bekommen. Die Stadt Kaarst würde sich in gleichem Szenario einem erheblichen Bürokratieaufwand gegenüber sehen. Eine anteilige Rückerstattung der Elternbeiträge würde in diesem Kindergartenjahr und bei der Einkommensprüfung im Folgejahr eine manuelle Berechnung pro Kind und Familie bedeuten. Dies, heißt es, sei mit dem aktuellen Personalbestand nicht zu bewältigen.
„Wir müssen das Verhältnis abwägen, wie hoch die Bürokratiekosten sind und was letztlich dann noch ausgeschüttet wird“, sagte Christian Gaumitz. Ein weiterer finanzieller Aspekt, vor allem im Hinblick auf den Ausgang des Streiks, sind die Auswirkungen durch zukünftig höhere Personalkosten auf den städtischen Haushalt. Dabei müssen dann auch die einmalig streikbedingt eingetretenen Kosteneinsparungen mit den finanziellen Mehrbelastungen durch den neuen Tarifabschluss verglichen werden.