Kreisdechant Guido Assmann stellt Schutzkonzept gegen Missbrauch vor

Die vier Neusser Innenstadtgemeinden wollen das Vertrauen der Eltern in die Jugendarbeit der Kirche zurückgewinnen.

Foto: woi

Neuss. Die Stimmung war etwas bierselig, das Thema bierernst: Beim „Danke-Abend“ des Katholischen Kirchengemeinde-Verbandes Neuss-Mitte präsentierte Kreisdechant Guido Assmann den rund 200 Helfern, haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern ein „Institutionelles Schutzkonzept“ und damit einen verpflichtenden Verhaltenskodex im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. „Jedes Kind soll sich bei uns sicher fühlen“, formulierte er das Ziel. In einer aufzubauenden „Kultur der Achtsamkeit“ soll (Verdachts-)Fällen von sexuellen Übergriffen, wie sie zuletzt die Malteser oder die DJK Rheinkraft erschütterten, kein Raum gegeben werden.

Das Sozialgesetzbuch schließt jeden einschlägig Vorbestraften von der Arbeit mit Jugendlichen aus. Diesen Standard hat der Jugendhilfeausschuss erweitert und festgelegt, dass Träger der freien Jugendpflege Führungszeugnisse von allen Mitarbeitern verlangen und selbst ein Konzept zum Jugendschutz vorlegen müssen. „Dabei ist das Jugendamt gerne behilflich“, betonte Sozialdezernent Ralf Hörsken. Kölns Erzbischof Rainer Maria Woelki fordert das auch für jede Kirchengemeinde und jede katholische Einrichtung. „Wir wollen das Vertrauen der Eltern in unsere Arbeit zurückgewinnen und noch sensibler mit dem Thema umgehen“, sagte Assmann.

In Katrin Kreuer stellte Assmann eine eigene Präventionsfachkraft und in Pastoralreferent Thomas Burgmer einen Verantwortlichen für die Umsetzung des Schutzkonzeptes vor. Das 16-seitige Papier soll regelmäßig überprüft und überarbeitet werden.

Ein Arbeitskreis um Kreuer und Burgmer hat untersucht, unter welchen auch räumlichen Umständen in den Innenstadtpfarreien Jugendarbeit gemacht wird. Es ging aber auch um Situationen, die bei Übernachtungen in Jugendherbergen entstehen können und ähnliche Fragen.

„Künftig wird noch mehr die Frage nach der persönlichen Eignung gestellt“, sagte Assmann. Dazu muss — bis hin zum Praktikanten — nicht zuletzt regelmäßig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.

„Sich beschweren“ soll zur Selbstverständlichkeit werden. Auch das soll Kinder vor Übergriffen schützen. Um mitzubekommen, wenn etwas schief laufen könnte, soll ein Rahmen geschaffen werden, der von Reflexionen nach der Gruppenstunde über eine Kindersprechstunde bis zur Benennung eines Beschwerdemanagers bei Fahrten reichen kann.

Bei Beschwerden, die im Bereich von Übergriffigkeit und Missbrauch liegen, sind nicht mehr die Präventionsbeauftragten Kreuer und Burgmer Ansprechpartner, sondern drei Externe (Sozialpädagogin, Rechtsanwalt, Psychologe) einzubinden, die das Bistum benennt.

Jeder Mitarbeiter muss unter anderem anerkennen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu achten und keinen Kontakt über soziale Netzwerke zu Jugendlichen zu suchen.