Mehr Schutz für die Kunstrasenplätze?
Es gibt Überlegungen, die teuren Spielfelder mit höheren Zäunen und Toren zu versehen.
Kaarst. Stolze 3,2 Millionen Euro hat die Stadt Kaarst in den vergangenen beiden Jahren in Vorst, Kaarst und Büttgen in Kunstrasenplätze investiert. Die Resonanz der Fußballvereine fällt denn auch sehr positiv aus: Witterungsbedingte Trainings- und Spielausfälle gehören der Vergangenheit an, alle Vereine können steigende Mitgliederzahlen verzeichnen. Aber ganz ungetrübt ist die Freude über das neue Rasen-Glück nicht: Wo Plätze frei und ohne Aufsicht zugänglich sind, zeigen sich durch unsachgemäßen Umgang erste Schäden. Überhaupt ist der Pflegeaufwand sehr hoch.
„Wir müssen uns da ein paar Sachen einfallen lassen“, erklärte Sportdezernent Sebastian Semmler. Die Frage ist, ob die Kunstrasenplätze — die kleinen ebenso wie die großen — komplett eingefriedet werden sollten.
Einiges spricht für diese Überlegung: So ist die Sportanlage in Büttgen von der Driescher Straße aus jederzeit frei zugänglich. Niemand kann kontrollieren, wer sich wann dort aufhält. Insofern kann auch niemand sagen, wer die zwei Brandflecken in der Millionen-Investition zu verantworten hat. „Die Platzpflege ist aufwendiger und spezieller“, erklärt Semmler. Laub auf dem Kunstrasen finde nicht den Weg in den natürlichen Kreislauf. Nicht zuletzt weil das so ist, ist der Pflegeaufwand ungleich intensiver als dies bei den Asche- oder Naturrasenplätzen der Fall war.
Die Plätze werden täglich beziehungsweise mehrmals in der Woche überprüft, über alle Pflegearbeiten wird sorgfältig Buch geführt. Auf jeder Sportanlage stehen die erforderlichen Geräte zur Verfügung. Für die jährliche „große Inspektion“ steht auf dem Bauhof ein Intensivpflegegerät zur Verfügung. Die Frage ist jetzt, ob die Gelegenheits- und Freizeitkicker auf der Strecke bleiben. In der Februar-Sitzung des Sportausschusses hatte eine Anwohnerin angeregt, das eingefriedete Kunstrasen-Kleinspielfeld zu öffnen — Eltern könnten die Patenschaft übernehmen, wenn sich ihre Kids dort austoben. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die Verwaltung ablehnend. „Bisher“, so ist in der Begründung zu lesen, „bestand nämlich Übereinstimmung darin, dass die Sportanlagen in Vorst, Büttgen und am Kaarster See nur von den Schulen und Sportvereinen genutzt werden sollten“.
Die Verwaltung schlägt eine stärkere Abschottung der Anlagen vor. Das Kleinspielfeld in Vorst könnte höhere Zäune und abschließbare Flügeltore bekommen, in Büttgen könnte die komplette Anlage eingezäunt werden. barni