Müssen Katzen bald kastriert werden?
Der Stadtrat soll entsprechend beschließen. Die Fraktion von UWG/Zentrum hatte vor Monaten den Stein ins Rollen gebracht.
Neuss. Wie viele Katzen tatsächlich durch Neuss streunen, weiß niemand. Dass diese freilaufenden Tiere, die in aller Regel nicht kastriert sind, aber ein Problem darstellen, ist übereinstimmende Meinung von Stadt und Kreis, Tierheim und Katzennothilfe. Auf dem Weg hin zu einer Kastrationspflicht für alle Katzen ist die Stadt jetzt ein großes Stück weiter: Der Umwelt- und Grünflächenausschuss empfiehlt dem Rat, einen solchen Beschluss zu fassen.
Die Fraktion von UWG/Zentrum hatte vor Monaten den Stein ins Rollen gebracht. Die Stadt hat nun in Abstimmung mit dem Veterinäramt des Kreises und dem ehrenamtlichen Tierschutz die Voraussetzungen für die Einführung einer solchen Kastrationspflicht, die mit einer Kennzeichnungspflicht kombiniert werden soll, überprüft. Das Ergebnis: Es ist möglich, auch wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, und alle Beteiligten sind dafür.
Eindeutig ist auch die Haltung im Tierheim in Bettikum. 400 bis 500 Katzen werden hier im Jahr abgegeben: zwei Drittel von ihnen gefunden oder zugelaufen. „Von ihnen sind die allermeisten nicht kastriert. Das übernehmen wir dann. Wir warten einige Tage, ob der Besitzer sich meldet, aber innerhalb von drei Wochen lassen wir das machen“, sagt Monika Provaznik.
An einem Runden Tisch im Umweltamt wurde auch deutlich: Viele Katzenbesitzer weigern sich aus Kostengründen, ihre Tiere kastrieren zu lassen, schieben aber ihre Katzenwelpen ins Tierheim ab.
Doch es geht nicht nur um hohe Kosten. Das Veterinäramt des Kreises vertritt die Ansicht, dass Verunreinigungen und Infektionen durch wildlebende Katzen durchaus eine Gefahr auch für den Menschen darstellen.
Neuss wäre nicht die erste Kommune, die eine solche Kastrationspflicht einführt, entsprechende Verordnungen gibt es schon in 70 Städten und Gemeinden in Deutschland. Paderborn war die erste Stadt, an ihrer Verordnung wird sich wohl auch Neuss orientieren.
„Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, habe diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen.“ Ausnahmen sind Katzen unter fünf Monaten und Rassezuchtkatzen. Als Katzenhalter gilt übrigens auch derjenige, der freilaufenden Tieren regelmäßig Futter gibt.
So könnte demnächst im Stadtrat ein entsprechender Beschluss gefasst werden. In einem Punkt hat die Stadtverwaltung allerdings schon vorsorglich Bedenken angemeldet: Mangels Personal sei man nicht in der Lage, die Einhaltung einer Kastrationspflicht zu überprüfen.