Nachbar lässt illegal Bäume fällen
Während Heinz-Peter Heidloff im Urlaub war, drang ein Gärtner auf sein Grundstück ein. Schaden: etwa 30 000 Euro.
Neuss. Heinz-Peter Heidloff traute seinen Augen nicht. Eigentlich wollte er nur Mulch in einem Beet im hinteren Bereich seines ungefähr 750 Quadratmeter großen Gartens verteilen, als er plötzlich merkte: Da stimmt etwas nicht. „Plötzlich fiel mir auf, dass da eine große Lücke ist und ich auf das Nachbargrundstück schauen kann.“ Vor seinem Urlaub in Abu Dhabi, aus dem er gerade zurückgekommen war, sei dies noch nicht so gewesen. „Vorher standen dort zwei große, schöne und gesunde Bäume“, sagt der 68-Jährige. Knapp zehn Meter seien diese hoch gewesen.
„Im ersten Moment habe ich an mir selbst gezweifelt. Es war ein Schock“, erinnert sich der Neusser, der daraufhin Anzeige wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung erstattete. Zudem verteilte er in seiner Nachbarschaft Flugblätter, auf denen er um Hinweise für den Verursacher des Schadens bat. Eine Belohnung von 500 Euro setzte er aus, um die Situation aufklären zu können. Schließlich beziffert er den finanziellen Schaden auf rund 30 000 Euro. „Hauptsächlich durch die Wertminderung des Grundstücks, die dadurch entsteht, dass man jetzt in den Garten schauen kann“, sagt Heidloff. Auch mehrere Büsche seien im Zuge der Maßnahme entfernt worden. Zudem weist der Maschendrahtzaun, der das Grundstück von einem benachbarten Parkplatz trennt, mehrere Beschädigungen auf. Der 68-Jährige fühlt sich durch den neuen Einblick nun nicht nur in seiner Privatsphäre eingeschränkt, für ihn bestand zu den Bäumen auch eine Art emotionale Bindung. Schließlich standen sie auf dem Grundstück seines Elternhauses, das er nach ihrem Tod geerbt hatte. „Als wir hier eingezogen sind, wurden sie gerade gepflanzt“, sagt er. Nun erinnern nur noch zwei Baumstümpfe an deren Existenz. Diese musste er aber erst freilegen. „Als ich die Lücke entdeckte, waren die Stümpfe noch mit Erde bedeckt. Vermutlich, damit man sie nicht gleich sehen kann“, sagt der Neusser. Der dickere der beiden Bäume sei ein Ahorn gewesen. „Das heißt, dass er unter Schutz steht“, Heidloff.
Ein Blick in die Baumschutzsatzung der Stadt Neuss gibt ihm Recht. Darin steht, dass Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden, geschützt sind. Diese Bäume dürfen nicht entfernt, zerstört oder beschädigt werden. Die beiden knapp 50 Jahre alten gefällten Bäume hatten sogar einen Umfang von 1,75 Meter beziehungsweise 94 Zentimetern.
Wie Tobias Spange vom städtischen Presseamt mitteilte, liegt der Stadt kein Fällungsantrag für dieses Grundstück vor. „Und die Stadt ist da ganz bestimmt nicht selbst tätig geworden“, versichert der Pressereferent.
Den Verursacher hat Heidloff nach seiner Befragung in der Nachbarschaft schon selbst ausfindig gemacht. „Er hat zugegeben, die Fällung in Auftrag gegeben zu haben. Er hat eigenmächtig gehandelt und dem Landschaftsgärtner gesagt, er habe meine Genehmigung. Das stimmt aber nicht“, sagt der 68-Jährige. Zwar habe sich der Verursacher mehrfach bei ihm entschuldigt. „Ich habe das aber lediglich zur Kenntnis genommen. Die Anzeige bleibt bestehen.“