Neue Rechtsprechung irritiert die Kommunen
Vergaberecht: Grundstücksverkäufe müssen nun ausgeschrieben werden. Am Donnerstag soll dazu ein weiterer Flock gesetzt werden: Der Rat soll die Verwaltung ermächtigen, mit HBM weiter bis zur Vertragsreife zu verhandeln.
Neuss. Es ist kein neues Gesetz, das nicht nur, aber auch den Neussern künftig zu schaffen machen könnte, sondern eine Rechtsprechungsänderung. Verkauft eine Kommune ein Grundstück und hat bestimmte Vorstellungen, was dort geschehen soll, unterliegt diese Aktion dem Vergabrecht - und muss öffentlich ausgeschrieben werden. Das hat Anfang des Jahres der Europäische Gerichtshof entschieden, auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich dem im Sommer angeschlossen. Erhebliche Rechtsunsicherheit bei laufenden kommunalen Planungsverfahren ist die Folge.
Anders als bei einer Gesetzesänderung gelte bei der Änderung in der Rechtsprechung kein Vetrauensschutz. Dennoch ist Gensler optimistisch, dass das Thema Rennbahn unabhängig von den Unsicherheiten im Zuge der neuen Rechtssprechung abgearbeitet werden kann.
Am Donnerstag soll dazu ein weiterer Flock gesetzt werden: Der Rat soll die Verwaltung ermächtigen, mit HBM weiter bis zur Vertragsreife zu verhandeln. Der Hauptausschuss hatte die entsprechende Vorlage wegen der seiner Meinung nach schwammigen Aussagen zur Risikoverteilung nicht beraten und auf den Rat vertagt.