Neuss. Es ist soweit. Ab morgen locken Super-Schaukel und Schießbuden auf dem Kirmesplatz, zum Wochenende übernehmen die Schützen das Regiment. Fünf Tage lang herrscht Ausnahmezustand in Neuss. Auch in Sachen Alkohol.
Zwischen Kirmesrundgängen, Paraden und Festzeltbällen genehmigt sich so mancher das ein oder andere Glas Bier. Dass man sich anschließend im angetrunkenen Zustand nicht ans Steuer setzen darf, haben die meisten verstanden. Stattdessen, so denken viele, nehm’ ich doch einfach das Rad. Besonders bei kurzen Strecken scheint das eine legitime Alternative zu sein. Von wegen!
Was kaum jemand weiß: Das ist nicht nur verboten, sondern kann auch mächtigen Ärger nach sich ziehen. "Die absolute Fahruntüchtigkeit ist für Radfahrer bei 1,6 Promille festgelegt", erklärt Polizeisprecher Hans-Willi Arnold. Zum Vergleich: Bei Autofahrern liegt der Wert tiefer, bei 1,1 Promille. Trotzdem sind die Strafen ähnlich hoch.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr im Blut auf dem Fahrrad im Straßenverkehr erwischt wird, den erwartet eine Strafanzeige. In einem Gerichtsverfahren muss der Trunkenbold dann mit einer Geldstrafe rechnen. Und mehr noch. Wenn der Radfahrer einen Führerschein für einen Pkw oder ein anderes Fahrzeug besitzt, kann ein Richter ihm bis zu sieben Punkte auf der Verkehrssünderkartei in Flensburg aufbrummen oder ihm sogar den Führerschein entziehen. Ähnliche Regeln gelten bei einer Radtour unter Drogen. Und Flensburg-Punkte, die durch Alkohol oder Drogen verursacht werden, können erst nach zehn Jahren getilgt werden.
Aber auch wer weniger Alkohol intus hat, darf sich nicht unbedacht in den Sattel schwingen. Bei einem Promillewert, der unter 1,6 liegt, spricht die Polizei von relativer Fahruntüchtigkeit. Wird der Radler dann mit Ausfall-erscheinungen erwischt, weil er etwa Schlangenlinien gefahren oder gar gestürzt ist, können ihm ähnliche Strafen blühen.
"Da verstehen wir keinen Spaß", betont der Polizeisprecher. Wer unter Alkohol oder Drogen steht, darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Zumal Radfahrer der Neusser Polizei "in den letzten Monaten ohnehin erhebliche Sorgen machen", sagt Arnold. Im vergangenen Jahr gab es 575 Unfälle, an denen Radfahrer beteiligt waren. In 273 Fällen waren sie sogar die Verursacher, und 42 Mal war Alkohol mit im Spiel.
Wie also soll die Schützengemeinde nach Hause kommen, wenn ein bisschen zu viel gepichelt wurde? Für Hans-Willi Arnold ist das keine Frage: "Wer bereit ist, viel Geld für Essen und Trinken auszugeben, der soll sich auch noch ein Taxi leisten."