Werbevideo für die Stadt Neuss nicht als Werbung gekennzeichnet MaximNoise muss nachbessern

Neuss · Das Video „Neuss am Rhein“ wurde nicht als Werbung markiert.

MaximNoise (M.) drehte ein Video für die Stadt. Es hätte eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

Foto: MaximNoise

. Max Jäger, vielen besser bekannt als MaximNoise, sitzt die Landesanstalt für Medien NRW im Nacken. Sie wirft dem Rapper einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht von Werbung im Internet vor und macht ihm dringend eine Nachbesserung zur Pflicht. „Unsere juristische Abteilung hat den Fall auf Wiedervorlage“, sagt Peter Widlok, der Sprecher der Einrichtung. Reagiert Jäger nicht innerhalb einer gesetzten Frist, „wird unser nächstes Schreiben deutlich harscher ausfallen“, sagt er. Am Ende könnten auch Sanktionen bis zur Verhängung eines Bußgeldes stehen. Jäger selbst war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Jäger hatte im Oktober im Internet sein Musikvideo „Neuss am Rhein“ veröffentlicht. Als Beweggrund gibt er nach wie vor an, Danke sagen zu wollen vor allem den Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Dass er sich für sein Dankeschön von der Stadt, die das Video in Auftrag gab, um vor allem Mitarbeiter zu finden, zu einem angemessen Preis, wie die Stadt erklärt, bezahlen ließ, verschwieg er. Und darin liegt der Verstoß, sagt die Landesanstalt. „In Zusammenarbeit mit der Stadt“, wie Jäger lediglich im Subtext zum Video anmerkt, ist eben etwas anderes als „im Auftrag der Stadt“. Die hat sein Video, das wochenlang auf der Startseite der Verwaltung stand, von dort inzwischen entfernt.

Landesanstalt wurde durch Hinweis aus Neuss aufmerksam

Auf das Video war die Landesanstalt durch einen Hinweis aus Neuss aufmerksam geworden. Ihre Aufgabe als Anstalt des öffentlichen Rechts sei es, im Internet auf die Einhaltung des deutschen Medienrechtes zu achten, vor allem in Fragen der Werbung und des Jugendschutzes, sagt Widlok. Eine Prüfung ergab, dass ein Verstoß vorliegt, sagt er. Jäger habe sich nach Aufforderung der Landesanstalt auch gemeldet. Nach Widloks Darstellung versucht der Neusser Rapper, beim Video-Kanal Youtube ein so genanntes Replacement seines Beitrages zu erreichen. Bei dieser Neufassung, zu der Youtube in Einzelfällen bereit sei, bleiben die erreichten Klickzahlen, also die Reichweite, erhalten. Diese bringen den Interpreten Geld ein. Bei Löschung und Neuinstallation würde „Neuss am Rhein“ wieder bei Null starten müssen. Für diese Verhandlungen hat die Landesanstalt einer Fristverlängerung zugestimmt.

Ein Verstoß liege nur in diesem einen Einzelfall vor, sagt Widlok, Das Video „Diese eine Nacht“, das MaximNoise in Zusammenarbeit mit dem Bund gegen Alkohol und Drogen drehte und das am Montag von der Polizei im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings für Schüler gezeigt wurde, sei nicht betroffen. -nau