Blick auf die aktuelle Flüchtlings-Lage Zuweisungen stellen Neuss vor Herausforderungen
Neuss · Im Vergleich zum Vorjahr wurden der Stadt Neuss zum Stichtag 10. Juni 89 Prozent mehr Flüchtlinge zugewiesen. Die adäquate Unterbringung der Menschen ist weiterhin eine Herausforderung. Ein Blick auf aktuelle Zahlen und Pläne.
Steigende Zuweisungen, Herausforderungen bei der Suche nach weiteren Unterkünften – unklare Zukunftsaussichten. Wie viele andere Städte hat auch Neuss alle Hände voll zu tun, um geflüchtete Menschen im Stadtgebiet adäquate Aufenthaltsmöglichkeiten zu bieten und zu integrieren. Über die aktuellen Zahlen und Wohnpläne hat sie nun die Politik informiert. Ein Blick auf die Details.
Die Zahlen
Zu den über 5000 registrierten Geflüchteten in Neuss zählen aktuell etwa 1700 Menschen aus der Ukraine sowie circa 800 in der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE). Der Stadt wurden im Jahr 2023 insgesamt 229 Geflüchtete zugewiesen. Insbesondere im letzten Quartal des Vorjahres haben die Zuweisungen deutlich zugenommen. Die Fluchtmigration bewegt sich laut Stadt weiterhin auf einem „sehr hohen Level“. Die Zahl der Zuweisungen seien demnach deutlich höher als im Vorjahr. Zum Stichtag 10. Juni dieses Jahres wurden Neuss in 2024 insgesamt 147 Personen zugewiesen. Dies entspricht einem Durchschnitt von 6,39 Personen pro Woche. Im Jahresvergleich bis Ende Mai (2023 = 62 Zuweisungen, 2024 = 117 Zuweisungen) zeigt sich, dass der prozentuale Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei fast 89 Prozent liegt. Die Schwankungen zeigen jedoch ebenso, dass hieraus keine klare Tendenz ablesbar ist. Die weitere Entwicklung der Lage bleibe somit schwierig vorauszusehen. Eine mittlere Prognose geht von 300 bis 340 Zuweisungen in diesem Jahr aus.
Unterbringung
Ein Kernziel der Stadt, so wird stets betont, bleibt bei den Planungen die dezentrale Unterbringung im gesamten Stadtgebiet sowie eine zeitnahe Unterbringung der Flüchtlinge in Privatwohnungen. Bei der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt werde jedoch eine Anmietung beziehungsweise Vermittlung von Wohnungen immer schwieriger, sodass die Verweildauer in den städtischen Sammelunterkünften zwangsläufig zunehme.
Anfang Juni wurde die moderate Erweiterung der Containeranlage am Südpark mit 48 Bettenplätzen fertiggestellt, möbliert und kann belegt werden. Die Umsetzung einer zweigeschossigen Containeranlage für circa 70 Personen am Standort Berghäuschensweg 90 (im Bereich der alten Baracke) nimmt laut Stadt konkrete Züge an. Der Neubau bedingt den Abriss der Bestandsbaracke, wobei Keller und Streifenfundamente bestehen bleiben können. Sobald geklärt ist, ob das Gebäude als Wohngebäude oder als Flüchtlingsunterkunft eingestuft werden soll, wird laut Stadt der vorbereitete Bauantrag eingereicht.
Die Realisierung von Flüchtlingsunterkünften in ehemaligen Hotels werde zudem weiter geprüft, gestalte sich jedoch aufgrund unterschiedlicher Interessen von Eigentümergemeinschaften und auch der jeweiligen baulichen Voraussetzungen als schwierig.
Die Verwaltung will diese Möglichkeit jedoch umfassend betrachtet haben, da die Nutzung leer stehender Bestandsimmobilien sinnvoller sei als zum Beispiel Neubauten an bisher nicht genutzten Standorten oder die Nutzung von Immobilien, die dafür ihrem ursprünglichen Nutzungszweck entzogen werden müssen. Die Stadt hat nach eigenen Angaben verschiedene Eigentümer diesbezüglich kontaktiert und führt darüber hinaus weiterhin fortlaufend Gespräche mit Eigentümern in Frage kommender Immobilien. „Diese gestalten sich oftmals als sehr komplex, insbesondere aufgrund auseinanderklaffender Vorstellungen hinsichtlich Kauf- und Mietpreisen als auch der Verantwortlichkeit für die Herrichtung der jeweiligen Immobilie“, heißt es in einer Mitteilung.
Bezahlkarte
Bereits im November 2023 haben sich die Bundesregierung und sämtliche Landesregierungen auf die deutschlandweite Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber verständigt. Der Bundesrat hat den gesetzlichen Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes rund um das Thema Bezahlkarte zugestimmt. Die gesetzlichen Änderungen sind Teil des Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht, dem der Bundesrat am 26. April 2024 zugestimmt hat. Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber bereits auf Landesebene eingeführt.
Die Länder sind verantwortlich und können entscheiden, wie sie die Nutzung der Bezahlkarte näher ausgestalten. Die kommunalen Spitzenverbände haben als Vertreter der Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, dass das Land NRW nunmehr schnellstmöglich die offenen Fragen regeln muss. Dies umfasst unter anderem die Frage einer Bargeldabhebung, aber auch zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens diese eingeführt wird.
Die kommunalen Spitzenverbände haben hierbei angeboten, das Land fachlich bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Der Städtetag NRW führt hierzu aus, dass sich die Landesregierung offensichtlich schwer damit tut, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu initiieren.
Aus Sicht der Städte muss eine Bezahlkarte einfach handhabbar sein und sollte den Verwaltungsaufwand für die Städte reduzieren.