Tragischer Vorfall in Neuss Erftmühlengraben bleibt weiterhin frei zugänglich

Neuss · (jasi) Es war ein tragischer Vorfall, der sich am Veilchendienstag in Neuss ereignete. Ein 80 Jahre alter Mann wurde an jenem 21. Februar tot aus dem Erftmühlengraben geborgen. Später stellte sich heraus: Der Rollstuhlfahrer ist einem Unfall zum Opfer gefallen.

An dieser Stelle ereignete sich am Veilchendienstag der tragische Unfall, bei dem ein 80-Jähriger sein Leben verlor.

Foto: Simon Janßen

Wie die Polizei Ende März mitteilte, bestätigte die Obduktion des Leichnams den Ausschluss eines möglichen Fremdverschuldens. Besonders tragisch: Der Mann, so wurde bei der Obduktion deutlich, ist ertrunken. Zunächst war auch ein internistischer Notfall nicht ausgeschlossen worden.

Schutzmaßnahmen an der Unfallstelle in der Nähe des „Pizzatürmchens“ wird es in Zukunft aber wohl nicht geben. So teilte die Stadt jetzt auf Nachfrage mit: „Wir sehen trotz des tragischen und bedauerlichen Vorfalls keine zwingende Notwendigkeit, das Gewässer einzuzäunen oder ähnliches. Es ist allgemeines Ziel, die Gewässer für die Bevölkerung erlebbar zu machen. Dem würde eine Abzäunung oder ähnliches entgegenstehen.“

Bereits kurz nach dem Vorfall am Veilchendienstag wurde der Ruf nach Konsequenzen laut. So forderte Heribert Adamsky vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) eine bessere Absicherung der Unfallstelle. Tatsächlich befindet sich dort kein schützender Zaun oder ein Geländer, wie es an anderen Stellen entlang des Erftmühlengrabens der Fall ist.

„Ich würde mir wünschen, dass Stadt oder Politik die Sicherheit an dieser Stelle zum Thema machen“, hatte Adamsky damals betont. Zwar sei der asphaltierte Weg wegen seines mangelhaften Zustands vor geraumer Zeit erneuert worden, „wurde im Zuge dessen aber nicht zur Wasserseite hin abgesichert“, sagte Adamsky, der den Bereich nicht nur als Gefahrenstelle für Rollstuhlfahrer, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen oder Senioren mit Rollatoren ausgemacht hat.

Die Stadt, so teilte sie damals mit, wollte mögliche Maßnahmen zunächst von den Ermittlungsergebnissen abhängig machen. Dieser Entscheidungsprozess ist nun abgeschlossen.