Prozessauftakt gegen Neusser Terrorverdächtigen

Kevin T. soll bei der Vorbereitung eines Attentats geholfen haben. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Foto: Lena Hogekamp

Neuss/Düsseldorf. Glasige Augen, zerrissene Jeans, den Blick starr nach unten gerichtet. Der Angeklagte sieht aus, als hätte er die vergangene Nacht nicht viel geschlafen. Hinter dem gläsernen Kasten im Saal 2 des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes muss er sich wie ein Tier im Zoo fühlen, als knapp 15 Kameras auf ihn gerichtet sind. Bei dem jungen Mann handelt es sich um den 22 Jahre alten Kevin T. aus Neuss. Seit gestern muss er sich vor Gericht verantworten. Er soll dem mutmaßlichen IS-Terroristen Lorenz K. (18) aus Österreich bei dessen Vorbereitung eines geplanten Terroranschlags auf die US-Militärbasis in Ramstein unterstützt haben. Das Duo soll als Test einen Sprengsatz in einem Park in Neuss gezündet haben.

Der Neusser muss sich mit einer 17-Jährigen vor Gericht verantworten, die den Bau eines Sprengsatzes durch den Verkauf eines Handys mitfinanziert haben soll. Ihr Anwalt kündigte bereits an, dass die Jugendliche dies einräumen wird. Zudem soll die damals 15-Jährige nach islamischem Recht mit dem mutmaßlichen österreichischen IS-Terroristen verheiratet gewesen sein.

Kurz nachdem die Kameras klicken, müssen Pressevertreter und Besucher den Saal verlassen. Sowohl der Prozess als auch die für den 11. Juni 2018 geplante Urteilsbegründung finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Die junge Frau war zum möglichen Tatzeitpunkt jugendlich und der Angeklagte heranwachsend“, begründete der Vorsitzende Richter Lars Bachler die Entscheidung. Weitere Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit seien schwere Entwicklungsverzögerungen und große Selbstzweifel, die bei Kevin T. festgestellt worden seien. Diese Diagnose gehe aus einem Bericht der Jugendgerichtshilfe Neuss und einem jugendpsychiatrischen Gutachten hervor, teilte der Richter mit. Fehlende Zuschauer und Medienvertreter sollen nun dabei helfen, Hemmungen beim Angeklagten abzubauen.

Sein Verteidiger gab vor Prozessbeginn einen kleinen Einblick in die Gefühlswelt seines Mandanten. „Er ist nervös, aber vorbereitet“, so der Kölner Rechtsanwalt Christian Kemperdick. Wie Oberstaatsanwalt Daniel Stein vor Prozessbeginn mitteilte, hat der Angeklagte in den Vernehmungen eingeräumt, Kontakt zu dem Österreicher gehabt zu haben. Zugleich bestreite er jedoch, an der Planung oder Ausführung von Straftaten beteiligt gewesen zu sein. Jedoch habe der Österreicher ihn in den Vernehmungen belastet.

Laut Kemperdick wurde gestern die Anklage verlesen und die 17-Jährige angehört. Die Anhörung von Kevin T. steht also noch aus. „Es ist noch nicht sicher, ob er sich äußern wird“, sagte Kemperdick gestern über seinen Mandanten. Ob der Angeklagte mit dem auffälligen Bart noch immer an seiner „Gesinnung“ festhalte, darüber wollte der Rechtsanwalt auf Nachfrage keine Angaben machen.

Der 22-Jährige war vor gut einem Jahr in Neuss festgenommen worden. Ein Sondereinsatzkommando hatte damals seine Wohnung gestürmt. Kurz nach seiner Festnahme sorgte ein Video für Aufsehen. Darauf ist zu sehen, wie der Angeklagte eine Fahne schwenkt, die an die des Islamischen Staates erinnert. Ihm wird unter anderem die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. 22 weitere Prozess-Termine sind angesetzt. Der nächste ist am 1. März.