Trotz des neues Gesetzes Defizit bei Prostitutions-Beratung
Rhein-Kreis. · Obwohl Prostituierte sich seit einem Jahr beim Kreis anmelden und beraten lassen müssen, ist die Zahl der Beratungen auffallend niedrig.
Seit fast einem Jahr müssen sich Prostituierte beim Rhein-Kreis offiziell anmelden und bei der Arbeit einen entsprechenden Ausweis mit sich tragen. Dieser belegt unter anderem, dass die Frauen eine Beratung beim Gesundheitsamt in Anspruch genommen haben. So sieht es das Prostitutionsschutzgesetz vor. Auch für die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis soll die Anmeldepflicht zumindest einen Hauch Kontrolle in ein offenbar unkontrollierbares Gewerbe bringen.
Im Premieren-Jahr (und einer halbjährigen Vorlaufzeit) wurden im Kreis insgesamt 482 Prostitutionsberatungen vorgenommen. Das teilte Michael Dörr, Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, mit. Die Zahl der angemeldeten Prostituierten im Kreis sei dieselbe, da es sich im ersten Jahr um einmalige Beratungen gehandelt habe. Frauen unter 21 Jahren müssen jährlich und alle anderen alle zwei Jahre zum Kreisgesundheitsamt.
Viele der Frauen, die zur Beratung kommen, sind traumatisiert
„Das Ministerium und wir haben erwartet, dass mehr kommen würden. Die Zahl ist überschaubar und deckt sich nicht mit dem Angebot in dieser Region“, sagt Dörr. Von den Frauen, die sich für den Gang zur Behörde entscheiden, werde das Angebot aber letztendlich gut aufgenommen. In Grevenbroich treffen die Frauen dann auf Magdalena Just. Die Sozialarbeiterin hat keinen leichten Job. Schließlich trifft sie im Zuge der Beratungen oft auf traumatisierte Frauen, teils mit wenig Wissen über Verhütung oder Infektionsrisiken. Diese gefährlichen Wissenslücken zu schließen, ist eine ihrer Hauptaufgaben. Da nach Angaben des Kreises mehr als die Hälfte der angemeldeten Frauen Ausländerinnen sind, stehen Magdalena Just Dolmetscher zur Verfügung. Die Gespräche dauern in der Regel rund 20 Minuten. Zum Schutz der Privatsphäre kann die Anmeldung auch unter einem Alias-Namen geführt werden.
Nicht alle Prostituierten arbeiten nur für sich. Auch im Rhein-Kreis Neuss wird Zuhälterei betrieben, oder wie es Michael Dörr sagt: „Man merkt, dass manche Frauen in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis stehen.“
Der Kreis kontrolliert
Bordelle unangekündigt
Wo es eine Pflicht gibt, muss es auch Sanktionen bei Nichteinhaltung geben. Das ist bei dem Prostitutionsschutzgesetz nicht anders. Laut Dörr finden regelmäßig unangekündigte Kontrollen in Bordellen statt – mit Verwaltungsunterstützung. Können die Frauen dann keinen sogenannten Prostituiertenschein vorzeigen, besteht die Möglichkeit, ein Bußgeld zu erteilen. Ob es bereits zu Sanktionen kam, ist Dörr nicht bekannt.
Wie viele Bordelle es tatsächlich im Rhein-Kreis gibt, ist nach Angaben des Statistischen Landesamtes IT NRW nur schwer zu ermitteln. Der Grund: Das Unternehmensregister erlaubt nur Auswertungen nach einer sogenannten Wirtschaftszweigssystematik. Dabei können lediglich Daten zum Wirtschaftszweig „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ ermittelt werden – zu dem zählen aber unter anderem auch Tattoostudios.
Das Gesetz kommt nicht überall gut an. Doña Carmen, ein Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten, befürchtet ein „System ständiger Kontrollen“. Der Verein initiiert zurzeit eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. „Das einzige, was das Gesetz für Regierung und Behörden attraktiv macht, ist die Tatsache, dass es sich als effektives Mittel zum Schließen von Prostitutionsbetrieben erweist“, so der Verein.