Schutz vor der Kellerflut bei Starkregen

Kanäle haben begrenzte Kapazität. Gegen Rückstau hilft eigener Verschluss.

Schutz vor der Kellerflut bei Starkregen
Foto: dpa

Neuss. Nein, neu sei das Problem wahrhaftig nicht, sagt Wilhelm Heiertz, Technischer Leiter der ISN (Infrastruktur Neuss). Aber das Thema werde eben in jedem Sommer, wenn Starkregen über der Stadt niedergeht, wieder aktuell. Überflutete Keller und Souterrain-Wohnungen sind oft genug die Folge — ein vermeidbares Ergebnis.

Mit dem nachträglichen Einbau eines Rückstauverschlusses lässt sich in den meisten Fällen gegensteuern. Doch lassen sich Hausbesitzer offensichtlich von den Kosten und dem mit dem Einbau verbundenen Aufwand abschrecken.

Für Heiertz ist das nicht nachvollziehbar. Er selbst hat es als Mieter erlebt, als im Keller nachträglich eine Toilette eingebaut wurde — ohne entsprechende Sicherung. „Nach dem Starkregen schoss das Abwasser wie eine Fontäne aus der Toilette hoch. Das war wirklich nicht schön.“

Die öffentliche Kanalisation könne unter Umständen nicht jedem Starkregen standhalten, heißt es bei der ISN. Dann komme es zu einem Rückstau aus dem Kanalnetz, das Wasser sucht sich den Weg ins Haus zur ersten offenen Stelle im Keller. Doch: „Überflutungen und Schäden an Gebäuden und Mobiliar lassen sich mit geeigneten Vorrichtungen verhindern“, versichert Wilhelm Heiertz.

Gegen einen solchen Rückstau aus dem Kanalnetz muss sich jeder Hauseigentümer selbst schützen. Die unter dem Niveau der Straßenoberkante liegenden Kanaleinläufe sind durch dicht schließende Absperrvorrichtungen zu sichern, die nur bei Bedarf geöffnet werden dürfen.

Wo sich ein solcher ständiger Verschluss nicht durchführen lässt, wie beispielsweise bei Toilettenanlagen, muss das Abwasser mit einer automatisch arbeitenden Hebeanlage bis über das Straßenniveau gehoben und dann dem öffentlichen Straßenkanal zugeleitet werden. Eine nicht eben preiswerte Anlage. Ebenfalls darf das Wasser von Niederschlagswasserabläufen wie bei Hofabläufen, die tiefer als die Straße liegen, nur über eine Hebeanlage rückstaufrei in das städtische Kanalnetz geleitet werden.

Wer nicht weiß, ob und wie sein Haus gesichert ist, sollte einen Installateur fragen, rät Heiertz.

Was von der Stadt gefordert wird, ist in der Entwässerungssatzung der ISN nachzulesen. Bei weiteren Fragen erteilen die Mitarbeiter unter den Rufnummern 02131/90-8750 und -8755 Auskunft.