Stadt braucht Daten zur Gebührenkalkulation

Die Stadt sammelt wahrscheinlich ab Mai Daten über versiegelte Flächen, um die Gebühr für Niederschlagswasser zu berechnen.

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Grevenbroich. Im Rathaus wird ein aufwendiges Projekt vorbereitet. Die Stadt will die Daten zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr auf eine neue Datenbasis stellen. Voraussichtlich ab Mai erhalten 15 000 Grundstückseigentümer Post und sollen über ihre versiegelten Flächen Auskunft geben. Für den Einzelnen kann das künftig geänderte Gebühren-Beträge bedeuten. Am 27. April befasst sich der Betriebsausschuss mit dem Projekt.

1997 hatte die Stadt die Niederschlagswassergebühr eingeführt, derzeit sind 1,74 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche im Jahr fällig. „Unser Datenbestand muss nun dringend aufgearbeitet werden. In zwei Jahrzehnten wurden viele Gebäude neu errichtet oder bestehende umgebaut“, erklärt Monika Stirken-Hohmann, Betriebsleiterin des Abwasserbetriebes. „Stichproben haben gezeigt, dass etliche Flächen nicht erfasst sind.“ Mit der Aktualisierung solle die Gebühr für den Einzelnen gerechter werden.

Eigentlich hatte die Stadt das Selbstauskunftsverfahren für 2015 geplant, doch die Vorbereitung brauchte Zeit: „Wir mussten erst zusammen mit dem Betriebsausschuss erarbeiten, welche Daten wir erheben und auf welche Weise wir das tun“, so Stirken-Hohmann. Mit der Umsetzung der Erhebung wurde das Büro „WTE Betriebsgesellschaft“ in Hecklingen beauftragt.

Erfasst wird die Größe bebauter und versiegelter Flächen — und ob Regenwasser ins Kanalnetz geleitet wird oder auf dem Grundstück versickert. Die Eigentümer müssen dafür nicht immer zum Zollstock greifen. Anhand von Luftbildern wurden bereits Flächen berechnet. Der Eigentümer soll Auskunft über Versiegelungsart und Entsorgung des Regenwassers geben — und ob sich etwas geändert hat. Die Daten fließen in die Gebührenkalkulation für 2017 ein. Der Abwasserbetrieb will das Berechnungsverfahren vereinfahren und der Rechtsprechung anpassen. Künftig soll nur noch zwischen vollständig versiegelten Flächen (etwa Asphalt, Beton, Verbundpflaster, Dachflächen), die mit einem Abflussbeiwert von 100 Prozent berechnet werden, sowie teilversiegelten Flächen, die zu 50 Prozent berücksichtigt werden, unterschieden werden. Dazu sollen etwa Rasengitter und Gründachflächen gehören sowie „Ökopflaster“, das bislang nur zu 30 Prozent berücksichtigt wird. Der Bund für Umwelt und Naturschutz sah 2015 bei einem Ende des Ökopflaster-Rabatts ein „falsches Signal“. Flächen, von denen Regenwasser per Versickerungsanlage auf dem Grundstück versickert, sind gebührenfrei.

Auch wenn Eigentümer mit geänderten Beiträgen rechnen müssen, an der gesamten Gebühren-Einnahme ändert sich laut Stirken-Hohmann wegen gleichbleibender Abwasserkosten nichts. Erfahrungen anderenorts zeigten, dass der Gebührensatz sinken könne, „da Flächen berücksichtigt werden, die vorher nicht erfasst wurden“. Zahlen muss der Gebührenzahler aber für die Erhebung, die Kosten sind in der Kalkulation 2016 berücksichtigt. Den genauen Betrag nennt die Stadt nicht, „er liege weit unter den vom Betriebsausschuss festgelegten Höchstkosten von 200.000 Euro“, sagt Monika Stirken-Hohmann.