Trauer um Jörg

Der Elfjährige wurde am 5. Oktober schwer misshandelt und starb knapp zwei Wochen später. Ein Onkel gestand die Tat.

Foto: Familie

Weckhoven. Es war ein Fall, der Menschen bis über die Neusser Stadtgrenzen hinaus erschütterte — der Tod des kleinen Jörg, der zu Tode misshandelt wurde und nur elf Jahre alt wurde. Mit schwersten Verletzungen musste der Junge am 5. Oktober in der Wohnung eines Onkels von Rettungskräften reanimiert werden. Jener Onkel ist geständig, seinem Neffen die Verletzungen zugefügt zu haben, und sitzt in U-Haft. Der Junge erlag am 17. Oktober seinen Verletzungen.

Nur einen Tag bevor die Handschellen klickten, beteuerte der mutmaßliche Täter in einem Gespräch seine Unschuld. Der wegen schwerer Körperverletzung bereits vorbestrafte Onkel gab an, dass der Junge in den vergangenen Tagen immer wieder verletzt vom Spielplatz und aus der Schule gekommen sei. Den Gang zur Polizei und zum Arzt habe er stets verweigert.

Der Fall löste auch eine Debatte um die Arbeit der Jugendämter in Kaarst — wo der Junge vier Jahre lang bei seinen Großeltern lebte und zur Schule ging — und Neuss aus. Fragen, ob das Unglück durch bessere Arbeit der Ämter hätte verhindert werden können, keimten auf. In Neuss teilte man mit, dass alle Verfahren und Abläufe im Jugendamt bereits seit Jahren immer wieder überprüft und weiterentwickelt würden. Die Erwartungen an Jugendämter stimmten jedoch häufig nicht mit den rechtlichen Möglichkeiten und Vorgaben überein. Aus Kaarst hieß es, dass der Elfjährige nicht durch die Stadt betreut wurde, und eine Kontrolle des Aufenthaltsortes somit folgerichtig nicht erfolgt ist.

Mitte Dezember sprach die Mutter des Jungen über den Abschied von ihrem Sohn. Sie habe weder von der Vorbestrafung ihres Bruders noch von der Tatsache gewusst, dass ihr Sohn bei ihm alleine wohnte.

Doch der Fall des kleinen Jörg war nicht der einzige, der im Oktober Weckhoven schockierte. Einen Tag vor seinem Tod wurden am Lindenplatz fünf Schüsse auf eine 25-Jährige abgefeuert. Das Opfer wurde dabei an der Schulter verletzt, die Staatsanwaltschaft wertet die Tat jedoch als versuchtes Tötungsdelikt. Am 9. Oktober wurde auf dem Flughafen im belgischen Charleroi ein 47 Jahre alter Neusser festgenommen. Er gilt als tatverdächtig.