Verbraucherzentrale eröffnet ihre Neusser Beratungsstelle
Am 2. Mai geht es im Provisorium an der Oberstraße 108 los.
Neuss. Viel Zeit zum Durchschnaufen hatte Dorothea Khairat in den vergangenen Tagen nicht. Am Montag, 2. Mai, öffnet die Verbraucherzentrale in Neuss, und da packte die Leiterin der Beratungsstelle tatkräftig mit an — und das in dem Wissen, dass es bald wieder heißt: Kisten packen. Denn die Verbraucherzentrale bezieht zunächst ein Provisorium in der ersten Etage des ehemaligen Sozialamts an der Oberstraße 108. Voraussichtlich im Herbst folgt dann der Umzug ins feste Domizil am Meererhof 1. „Dort müssen die Räume aber noch entsprechend hergerichtet werden“, sagt Khairat.
Dem Neustart in Neuss hat sie schon länger entgegengefiebert. Die vergangenen Wochen nutzte sie, um Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern zu führen und sich in der Quirinus-Stadt persönlich vorzustellen. Und jetzt ist sie froh, dass es endlich mit der Beratung für die Bürger losgeht. Zunächst öffnet die Verbraucherzentrale an drei Tagen pro Woche, und zwar montags von 8 bis 13 Uhr, dienstags von 11 bis 15 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Khairat möchte in der Verbraucherzentrale möglichst umfassende Informationen anbieten und sie als zentrale Anlaufstelle für die Bürger etablieren. Es soll passender rechtlicher Rat vermittelt werden — egal, ob es um Ärger mit Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, falsche Versprechen bei Gewinnspielen, Tücken im Handyvertrag oder Kostenfallen im Kreditvertrag geht.
Dabei möchte die Leiterin der Beratungsstelle auch immer wieder thematische Schwerpunkte setzen, um über Gefahren aufzuklären. Ein Beispiel nennt sie sofort: unseriöse Kreditvermittlung. Bei Kreditangeboten, die keine Sicherheiten verlangen beziehungsweise abfragen, sei Vorsicht geboten. Minimaler Papierkram, keine Schufa, nur geringes Einkommen — es sei stets ein Seriositäts-Check wichtig. Grundsätzlich sollten Verbraucher Offerten meiden, bei denen etwas gezahlt werden soll, bevor das Darlehen gewährt wird. „Kreditvermittler haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde“, teilt Khairat mit. Dies müsse in einem schriftlichen Vertrag geregelt und im Kreditvertrag festgehalten sein. Die Verbraucherzentrale warnt daher vor unseriösen Kreditvermittlern — vor allem, wenn diese einen Vorschuss verlangen.
In der Verbraucherzentrale an der Oberstraße 108 beraten die Mitarbeiter nicht nur im persönlichen Gespräch, sondern auch unter Telefon 02131/7620000 sowie per E-Mail-Anfrage.
neuss@verbraucherzentrale.nrw.de