Zinsmanagement: Neuss gegen Deutsche Bank?

Die Stadt sollte Schadenersatz gelten machen, so ein Gutachten.

Neuss. Das Finanzprodukt ist hochkomplex, das Geschäft nicht ohne Risiko, das Ziel, die Zinsbelastung für die Stadt zu senken, wurde offensichtlich nicht erreicht: Mit ihrem Zinsmanagement hat die Stadt Neuss kein Glück gehabt. In der politisch aufgeheizten Atmosphäre mit seit Monaten vorgebrachten Vorwürfen hat jetzt ein Gutachten der Anwaltskanzlei Baum, Reiter & Collegen eine klare Empfehlung ausgesprochen: Die Juristen legen der Stadt nahe, gegenüber der Deutschen Bank Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Rechtsanwalt Gerhard Baum, Innenminister a.D., stellte trocken die von der Kanzlei erkannten Grundlagen zusammen: Die Deutsche Bank hat ihre Beratungspflicht schuldhaft verletzt, sie hat es unterlassen, auf bestimmte Risiken hinzuweisen, und sie hat versäumt, über die Eignung der Produkte aufzuklären.

"Schuldhaft falsch", so bekräftigte es gestern auch Julius Reiter aus der auf Bankenrecht spezialisierten Kanzlei, habe die Deutsche Bank beraten, und Gerhard Baum ergänzte, es sehe so aus, als habe man die Lage schön geredet. Weder Stadtkämmerer Frank Gensler noch der Leiter des Stadtentwässerungsbetriebs, Günter Hall, hätten nach dieser Beratung verantwortlich über Abschluss oder Nichtabschluss des Geschäftes entscheiden können. Die Stadt Neuss und die Verantwortlichen in der Verwaltung trifft nach dem Gutachten keine Mitschuld; im Gegenteil: Einen Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften sei nicht festzustellen, die Stadt habe sich außerdem noch erfolgreich bemüht, das Risiko durch ein "Cap" zu begrenzen.

Gestern wurden die Fraktionen informiert, über das weitere Vorgehen entscheidet der Rat. Ein wenig Zeit hat er noch, die Verjährung greift im Sommer nächsten Jahres.