Zusteller hat bei Wahlen geschlampt

Postdienstleister soll Wahlbriefe nicht zugestellt haben.

Grevenbroich. Müssen Bürger büßen, wenn die Stadt einen unzuverlässigen Postdienstleister unter Vertrag hat, der Bußgeldbescheide nicht immer an den Empfänger bringt? Diese Frage ist nach zwei Fällen in Grevenbroich und einem in Gierath zum Gesprächsthema geworden. Die Stadtverwaltung wiederholte aber auch gestern: „Aktuell sind uns keine Probleme bekannt“, so Rathaussprecher Stephan Renner. Laut Insiderinformationen sollen aber, insbesondere bei Wahlen, Hunderte von Briefen, die die Stadt zunächst mit ihrem privaten Dienstleister verschickt hatte, als unzustellbar zurückgekommen sein. Mit der Deutschen Post (DHL) seien sie problemlos zugestellt worden. Dazu teilte Renner gestern mit, diese Darstellung sei unzutreffend. Alle Rückläufer und alle bekannten Beschwerden seien vom Wahlamt geklärt worden. Dabei habe es sich nur um eine Handvoll Fälle pro Wahl gehandelt.

Einen Gesprächstermin bei Bürgermeister Klaus Krützen hat der pensionierte Kriminalhauptkommissar Karl-Heinrich Bühlbecker aus Gierath angeboten bekommen, der die Diskussion mit seinem Einspruch gegen die Verwaltungsgebühr auf seine nicht zugestellten Bußgeldbescheid eingelegt hatte. So wie bei Bühlbecker hatte die Stadt in mindestens zwei weiteren Fällen sofort das Amtsgericht bemüht, das den überraschten und sogar schockierten Bürgern Urteile mit der Überschrift „Erzwingungshaftverfahren“ zustellte. Wie Gerichtssprecher Fabian Novara zwar mittlerweile einräumte, ist diese „Wortwahl“ mehr oder weniger ein Computerfehler. Der Passus soll bei künftigen Schreiben entfallen. Novara hat aber erläutert, dass eine Erzwingungshaft die Forderung nicht außer Kraft setzt, sondern einen Zahlungsdruck ausüben soll. gt