Landessynode im Januar Rheinische Landeskirche plant Gesetz zu Missbrauch

Düsseldorf · Das Kirchenparlament folgt im Januar einem Anstoß der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Präses Manfred Rekowski (r.) bei der Eröffnung der Landessynode vor einem Jahr. Das Kirchenparlament tagt im Januar wieder in Bad Neuenahr.

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 „Unsere Kirche ist schuldig geworden, weil in ihr Täter geschützt worden sind.“ Diese Worte hat Christoph Pistorius, Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland (Ekir), am 27. Oktober in einer Radiogottesdienst-Übertragung aus der Lukaskirche in Kaarst gesagt – als Teil eines Schuldbekenntnisses der Ekir zu sexualisierter Gewalt. Den Satz wiederholte er am Mittwoch noch einmal im Ausblick auf die Landessynode vom 12. bis 16. Januar in Bad Neuenahr. Denn dann will die rheinische Kirche ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beraten und verabschieden.

Der Anstoß dazu ging von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aus. In dem Gesetz wird unter anderem geregelt, dass alle kirchlichen Mitarbeiter zu Beginn ihrer Tätigkeit und dann alle fünf Jahre wieder erweiterte Führungszeugnisse vorlegen müssen. Gleiches wird abhängig vom Einsatzgebiet zum Teil auch für Ehrenamtliche gelten. Wer wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilt ist, für den sieht das Gesetz ein Einstellungsverbot vor. Und Hinweise auf Verdachtsfälle zu geben, wird für alle Mitarbeiter ebenso verpflichtend wie für alle Einrichtungen, Schutzkonzepte zu erstellen. Am dritten Tag der Synode ist auch eine Pressekonferenz angesetzt, bei der es einen aktuellen Überblick über Fallzahlen geben soll.

Für Pistorius wäre die Verabschiedung des Gesetzes die Fortsetzung des Weges, den die Ekir bereits 2003 mit der Einführung eines verbindlichen Verfahrens für den Umgang mit Verdachtsfällen begonnen hatte. Damals war ein Zwei-Säulen-Modell etabliert worden: zum einen Beratung und Begleitung für die Opfer mit einer zentralen Anspechperson, zum anderen klare Anweisungen für die straf- und disziplinarrechtliche Verfolgung.

40 Jahre Erklärung zum
christlich-jüdischen Verhältnis

2020 jährt sich auch zum 40. Mal der Synodenbeschluss „Zur Erneuerung des Verhältnisses von Christen und Juden“, mit dem die Ekir als erste evangelische Landeskirche 1980 das Verhältnis zum Judentum auf neue Füße stellte: durch eine Absage an alle judenfeindlichen Traditionen und Bibelauslegungen im Christentum, ein Bekenntnis zur christlichen Mitschuld am Holocaust sowie die Betonung der Gemeinsamkeiten im Glauben.

Die Ekir war damit Vorbild: „Inzwischen ist das in allen Landeskirchen beschlossen und auch in viele Kirchenordnungen eingezogen“, sagt Barbara Rudolph, im Landeskirchenamt zuständig für Theologie und Ökumene. Aber es bleibt Aufgabe, jede Generation neu dafür zu sensibilisieren. „Wir müssen uns in die Antisemitismusdebatte sehr stark mit einmischen“, fordert Rudolph. Abraham Lehrer, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, wird in Bad Neuenahr ein Grußwort sprechen.

Schwerpunktthema der Synode wird aber die Diakonie sein. Präses Manfred Rekowski hofft, dass von den Beratungen „ein Impuls ausgeht, für die Diakonie zu motivieren und mobilisieren“. Auf dem Gebiet der Landeskirche (Teile von NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland) gibt es mehr als 2000 diakonische Einrichtungen – von Kitas über Beratungsstellen bis zur Altenhilfe.

Unangenehm für die Landeskirche droht indes ein Bericht zu werden, der den Synodalen im Januar vorgelegt werden soll: Harald Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt aus Koblenz, hat die Aufgabe übernommen, die enorme Kostensteigerung bei einer Buchhaltungssoftware zu untersuchen, die nächstes Jahr in allen Kirchenkreisen eingeführt werden soll. Bewilligt waren knapp 7,9 Millionen Euro, kosten wird die Einführung voraussichtlich 3,4 Millionen Euro mehr.