Entscheidung im Kreis Viersen Schutzzentrum entsteht in Mackenstein

<irwordspace style="word-spacing 025em;"><irglyphscale style="font-stretch 102%;">Kreis Viersen </irglyphscale></irwordspace> · Der Bevölkerungsschutz im Kreis Viersen bekommt einen zentralen Standort. Derzeit wird die Vergabe zu den Planungen vorbereitet. Damit beginnt ein rund sechs-  jähriger Prozess.

Das neue Bevölkerungsschutzzentrum soll am Technolgiering in Mackenstein gebaut werden.

Foto: Screenshot OpenStreetMap.org

Das Projekt Bevölkerungsschutzzentrum (BVZ) im Kreis Viersen nimmt kontinuierlich konkretere Formen an. Jens Ernesti, Dezernent beim Kreis, neben anderem auch für Bevölkerungsschutz, unterrichtete die Mitglieder des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ordnung und Rettungswesen (AVOR) am Mittwoch, 26. Februar, über den aktuellen Sachstand zum Neubau des BVZ. Inzwischen habe der Kreis Viersen ein entsprechendes Grundstück am Technologiering in Mackenstein erworben. Und grundsätzlich: Die Verwaltung habe nun die Ausschreibungsunterlagen für eine Projektsteuerung erarbeitet und auch veröffentlicht, die Vergabe solle bis Mitte März 2025 erfolgen, teilte die Kreisverwaltung mit.

Wichtiger Eckpfeiler ist die Schulung der Bürgerschaft

Gemeint ist die Realisierung eines BVZ, eines Neubaus, an einen zentralen, gut erreichbaren Ort. Aktuell ist der Bevölkerungsschutz im Kreis Viersen dezentral organisiert, in Viersen, in Grefrath, in Tönisvorst, in Dülken und weiteren Orten. Das neue BVZ soll die Leitstelle beherbergen, Raum für das Veterinäramt, das Gesundheitsamt und das Amt für Bevölkerungsschutz schaffen. Außerdem soll es Räume für Schulungen ermöglichen. Schlauchwäsche, Atemschutz, Fahrzeughallen, Katastrophenschutz, Lagerräume, eine Tankstelle – alles ist künftig an einem Platz.

Hinzu kommt noch eine Besonderheit: der Safety Campus mit einem Turm, einem Hof und einer Halle für Übung, Ausbildung und Schulung. Ein wichtiger Eckpfeiler des Bevölkerungsschutzes ist in diesem Zusammenhang die Schulung der Bürgerschaft, angefangen bereits im Kindergartenalter. Auf einen Schutzraum wird jedoch verzichtet, hier hätte im Krisenfall ein Krisenstab tagen und Entscheidungen treffen können. Eine fehlende rechtliche Handhabe und eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten seien ausschlaggebend für den Verzicht gewesen.

Nun befinde man sich in der konkreten Vorbereitung und Realisierung des Planungsverfahrens. Das teilte Dietmar Stadtler, Architekt und Projektleiter des BVZ im Gebäudemanagement des Kreises Viersen, mit. Neun Teilnehmer hätten inzwischen ihre Anträge für die Vergabe zur Projektsteuerung abgegeben, fünf Büros seien aufgefordert worden, ein Angebot abzugeben. In der Bewertung wurden bestimmte Kriterien berücksichtigt, beispielsweise die Anzahl der Beschäftigten des Büros oder konkrete Referenzen, um schon im Vorfeld klären zu können, ob eine solche umfangreiche Projektsteuerung geleistet werden kann. Bei einem Generalübernehmer, der die komplette Erstellung und Planung der gesamten Baumaßnahme durchführt, erwarte man einen geringeren Koordinierungsaufwand, schnellere Planung und Bauzeit und auch geringere Honorare, betonte Stadtler. Bis Mitte April soll nun das Verfahren für die Projektsteuerung abgeschlossen sein, bis Juni die Vorbereitung der Vergabe an einen Generalübernehmer. Daran schließt sich der Teilnehmerwettbewerb an, ein finales Angebot erwarte man bis
Ende 2025.

Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz: Nicht erst seit gestern ist das BVZ ein wichtiges, übergeordnetes Thema in der Politik und Verwaltung. Schließlich hat der Kreis Viersen die verpflichtende Aufgabe, Einrichtungen und Einheiten für Brandschutz zu unterhalten, ist Träger des Rettungsdienstes, unterhält die Kreisleitstelle und ist auch für Maßnahmen zur Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen zuständig. Eine Machbarkeitsstudie des Architektenbüros „kplan AG“ hatte 2022 in der Bestandsanalyse der aktuellen Situation, einer dezentralen Organisation des Bevölkerungsschutzes, gravierende Mängel den Kreiseinrichtungen festgestellt. Es gebe Sanierungsbedarf bei der Kreisleitstelle, beim Fernmeldedienst, bei den Funktionsräumen des Gesundheitsamtes und des Amtes für Bevölkerungsschutz sowie bei den Räumlichkeiten des Amtes für Katastrophenschutz: zu wenig Platz, zu wenig Lagerfläche, Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsstättenverordnung, fehlende Nutzungsberechtigungen.