188 i-Dötzchen starten am Donnerstag in den Schulalltag
Sprockhövel. Als „Ernst des Lebens“ bezeichnete man früher gern den Schulanfang — heute hat sich im Vergleich zu damals nicht nur die pädagogische Herangehensweise geändert. Lernen soll auch Spaß machen, und das nicht nur am allerersten Tag.
Den treten in Sprockhövel jetzt 188 i-Dötzchen an, die sich wie folgt verteilen: In die Grundschule Börgersbruch kommen 39 Jungs und 30 Mädchen, darunter sind sechs Flüchtlingskinder. Es gibt drei Klassen in der Stärke von 22, 23 und 24 Kindern.
Die Grundschule Gennebreck bildet eine Anfängerklasse mit 29 Kindern, davon 18 Jungen, darunter ein Flüchtlingskind, und 11 Mädchen.
Zwei i-Dötzchen-Klassen gibt es in der Schule Hobeuken, eine mit 18, eine mit 19 Schülern. Die Grundschule Haßlinghausen startet mit 31 Jungs und 22 Mädchen ins neue Schuljahr, darunter zwei Flüchtlingskinder, und bildet zwei Klassen.
All diese Kinder machen sich in dieser Woche auf den ab sofort dann werktäglichen Weg zu ihrer Grundschule, „und vielen dieser Jungen und Mädchen ist dieser Weg noch nicht vertraut“, heißt es von der Verwaltung. Sie mahnt zur besonderen Rücksichtnahme: „Schulkinder sind in unserem Straßenverkehr trotz aller Bemühungen um die Verkehrssicherheit auf ihrem Schul- und Nachhauseweg gefährdet.“
Erwachsene müssten buchstäblich eine andere Perspektive einnehmen: „Kinder sind von ihrem Entwicklungsstand her und wegen ihrer Körpergröße oftmals nicht in der Lage, die Verkehrslage zu überschauen oder Gefahrensituationen richtig einzuschätzen und können sich durch eigenes Fehlverhalten in große Gefahr bringen.“
Laut Sprockhöveler Verwaltung wechseln mit dem Ferienende in Nordrhein-Westfalen in dieser Woche zudem 174 weitere Jungen und Mädchen von der Grundschule auf eine weiterführende Schule und müssen sich ebenfalls auf einen neuen Schulweg einstellen.
Es empfehle sich, den Schulweg in den ersten Tagen mit dem Kind gemeinsam zu gehen, die Strecke zu trainieren und eben nicht mit dem Auto einfach bis vors Schultor vorzufahren.
Eltern, deren Kinder erst im kommenden Jahr eingeschult werden, sollten die folgenden Fristen beachten: Schulpflichtig im kommenden Jahr werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2011 bis einschließlich 30. September 2012 geboren sind. Kinder, die nach dem 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt und damit schulfähig sind.
Die Entscheidung trifft der Schulleiter oder die Schulleiterin unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.