Datenschutzbeauftragte belehrt Brux

Löhener Egge: Erbengemeinschaft kämpft gegen Kanalbauvorhaben.

Obersprockhövel/Schwelm/Düsseldorf. "Himmerich? Ach so." Der Name der Erbengemeinschaft von der Löhener Egge ist seit Jahren bei Bau- und Rechtsabteilungen von Stadt und Kreis, aber auch Nachbarn bestens bekannt und für viele ein rotes Tuch. Die Familie strengte mehrfach Verfahren um Wege- und Baurecht sowie Dienstaufsichtsbeschwerden an. Sie sieht sich ungerecht behandelt, da sie auf ihrem Grundstück mit Hinweis auf den Außenbereich kein Baurecht erhielt. Cornelia Himmerich vermutet Filz, da der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Adi Ostertag nebenan bauen durfte.

"Quatsch", heißt es von der Verwaltung, die sich wiederholt vor Gericht rechtfertigen muss. Nun sieht sich Landrat Arnim Brux herausgefordert. Grund: Ein Rüffel der Datenschutzbeauftragten des Landes. Brux habe das Informationsfreiheitsgesetz nicht beachtet. Himmerich hatte diese Stelle angeschrieben, nachdem ihr Anwalt in Akten über ein von der Stadt beim Kreis angestrengtes Einweisungsverfahren die Notiz gefunden hatte: "Auf Bitten von Landrat Dr. Brux wurde Herr Ostertag über den Verfahrensstand informiert."

Durch das Einweisungsverfahren sollen die Himmerichs den Bau eines öffentlichen Kanals über ihr Grundstück dulden müssen. Darüber würden dann nach städtischem Abwasserkonzept eine Handvoll Häuser an der Löhener Egge im Freigefälle an den Kanalsammler angeschlossen. Der Plan sieht auch eine Anschlussmöglichkeit für Ostertag und vier weitere Grundstücksbesitzer vor, die bisher ihr Abwasser über eine private Pumpe Richtung IG-Metall-Bildungszentrum pumpen.

Über das Einweisungsverfahren hatte die Untere Wasserbehörde beim Kreis zu befinden. In diese Zeit fällt auch die Aktennotiz. " Ostertag hat mich bei einem Termin beiläufig nach dem Stand des Verfahrens gefragt. Ich habe das an den Sachbearbeiter weitergegeben. Ich weiß, dass er nur sagt, was er darf. Das würde ich für jeden Bürger tun", so Brux zur WZ. Personenbezogene Daten seien nicht gegeben worden.

Die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht bereits in der Information über den Verfahrensstand einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Himmerichs. Diese hätten zumindest beteiligt werden müssen. Außerdem sei unklar, welches rechtliche Interesse von Ostertag vorliege, das eine Informierung rechtfertige.

"Ich habe im Auftrag von Anwohnern gefragt", sagte Ostertag der WZ. Er selbst könne ohnehin nicht anschließen, so lange die Familie Himmerich das verweigere. Die gehört nämlich zu der Ostertag’schen Pumpengemeinschaft wie vor 25 Jahren von der älteren Generation ausgehandelt.

Brux hat sich jetzt in einem Schreiben an die Datenschutzbeauftragte gegen die Vorwürfe verwehrt, bezieht sich auf das Umweltinformationsgesetz. Ostertag sei zudem schon deshalb Beteiligter des Einweisungsverfahrens, weil er so oder so über das Grundstück-Himmerich entwässere. Die Bezirksregierung hat in Brux’ Verhalten übrigens keinen "Rechtsmissbrauch" gesehen.

Ob die Familie Himmerich den Kanalbau über ihr Grundstück dulden muss, entscheidet das Verwaltungsgericht. Nachdem der Kreis dem Einweisungsverfahren zustimmte, hat Cornelia Himmerich dort geklagt.