Urteil: Schläger wurde rückfällig

Ein 58-Jähriger Sprockhöveler schlug eine Frau brutal zusammen. Nicht seine erste Tat. Jetzt muss er in Sicherungsverwahrung.

Sprockhövel/Essen. Ohne erkennbare emotionale Regung nahm der 58-jährige Angeklagte aus Sprockhövel gestern das Urteil des Landgerichts Essen gegen ihn hin. Bis ins Mark traf die Entscheidung hingegen seine Ehefrau. Sie sackte förmlich in sich zusammen, als sie das Wort "Sicherungsverwahrung" hörte.

Denn damit ist ungewiss, ob und wann ihr Mann je wieder ein Leben jenseits der Gefängnismauern führen wird. Zweieinhalb Jahre muss er zunächst verbüßen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung. Danach, so ordnete das Landgericht an, ist die Sicherungsverwahrung zu vollstrecken.

Die Tat, für die der Sprockhöveler nun verurteilt wurde, war ursprünglich als Vergewaltigung angeklagt. In einer Gaststätte in Hattingen war er einer stark alkoholisierten Frau begegnet. Mit ihr hatte er zunächst in der nächsten Kneipe weiter getrunken, bevor die beiden in der Wohnung der 43-Jährigen landeten.

Dass es dort tatsächlich zu einem sexuellen Übergriff kam, konnte die Kammer nicht sicher feststellen. Das Opfer hatte wegen der Alkoholisierung zeitweilig einen "Blackout". Und auch der Angeklagte, der als Alkoholkranker bereits eine mehrjährige Therapie hinter sich hat, machte Erinnerungslücken geltend.

Sicher ist allerdings, dass er die Frau brutal schlug und sie würgte. Die Verletzungen der Frau waren nicht zu leugnen. Durch die Faustschläge brach unter anderem ihre Zahnprothese.

Der Sprockhöveler behauptete, die Frau habe ihn zuerst geschlagen und er habe sich gewehrt.

Doch seiner Version konnte und wollte das Gericht nicht folgen. Denn der 58-Jährige Handwerker war wegen einer fast identischen Tat bereits schon einmal verurteilt worden. Drei weitere Urteile wegen Vergewaltigungen hatte er auf dem Konto. Es wurden unter anderem Haftstrafen von acht, zuletzt von viereinhalb Jahren ausgesprochen.

Obwohl alle Taten in Zusammenhang mit Alkoholkonsum standen, hatte der Angeklagte wie ein "Quartalstrinker" immer wieder mal zur Flasche gegriffen. Er habe das im Griff, meinte er. Doch neben dem Alkoholproblem diagnostizierte die Gutachterin auch eine Persönlichkeitsstörung, die allerdings nicht so schwer war, dass eine Einweisung in die Psychiatrie angesagt gewesen wäre.