Inzidenzwert ist auf 55,53 gestiegen, deshalb gelten ab sofort strengere Regeln EN-Kreis ist jetzt ein Risikogebiet

EN-Kreis. · Kreisverwaltung veröffentlicht neue Allgemeinverordnung mit strengeren Regeln. Inzidenzwert liegt bei 55,53.

 Abstand halten ist auch das Gebot der Stunde in den Sitzungen des Krisenstabs.

Abstand halten ist auch das Gebot der Stunde in den Sitzungen des Krisenstabs.

Foto: EN-Kreis

27 neue Corona-Infektionen binnen 24 Stunden haben den Ennepe-Ruhr-Kreis gemäß Corona-Schutzverordnung am Montag in ein Risikogebiet der „Gefährdungsstufe 2“ verwandelt. Überraschend kam die Entwicklung nicht, schließlich war der Inzidenzwert, der die Zahl der Corona-Infektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen anzeigt, bereits am Sonntag auf 48,44 gestiegen. Am Montagmorgen, 9 Uhr, lag der Wert schließlich bei 55,53 und damit offiziell über der Schwelle 50, nach deren Überschreitung Regionen als Risikogebiet eingestuft werden.

Die Kreisverwaltung hat deshalb am Montag eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die ist strenger als die mit Blick auf das Überschreiten des 35er Wertes Ende vergangener Woche. „Zwischen diesen beiden Verfügungen liegt ein Plus von 110 bestätigten Infektionen und 155 ausgesprochenen Quarantänen. Allein diese zwei Zahlen, die das Geschehen der letzten vier Tage abbilden, unterstreichen eindrucksvoll, warum Vorsicht und die AHA-Regeln in diesen Tagen für jeden Einzelnen mehr denn je ganz weit oben stehen sollten“, erklärte Landrat Olaf Schade am Montag.

Die neue Allgemeinverfügung sieht unter anderem vor, dass sich im öffentlichen Raum aktuell maximal fünf Personen oder die Mitglieder von zwei Hausständen treffen. Zwischen 23 und 6 Uhr gilt darüber hinaus eine Sperrstunde für Gaststätten und Restaurants sowie ein Verkaufsverbot für Alkohol. An Festen aus einem herausragenden Anlass wie Hochzeit, Taufe oder Jubiläen dürfen maximal zehn Personen teilnehmen.

Diese Regeln gelten nicht für Treffen in privaten Räumen. „Allerdings sollte auch hier – so schwer es im Einzelfall auch sein mag – im Interesse aller Zurückhaltung der meistgeschätzte Ratgeber sein“, sagte Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabs.

An Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongressen dürfen ab Donnerstag, 22. Oktober, maximal 500 Personen im Freien und 250 in Innenräumen teilnehmen. Voraussetzung: Mindestens drei Tage vor dem Termin liegt dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vor. Ist dies nicht der Fall, liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 100. Davon betroffen sind beispielsweise die Bereiche Sport, Kultur und außerschulische Bildung. Details finden sich auf den Internetseiten der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de) sowie des Landes (www.land.nrw/corona).

„Risikogebiet“ hat Auswirkungen auf die Reiseplanung

Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, sieht die Verfügung wie bereits seit Ende letzter Woche eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor. Bei Veranstaltungen in Sport- und Wettbewerbsanlagen müssen Zuschauer sowohl auf Steh- wie auf Sitzplätzen einen entsprechenden Schutz tragen. Identisches gilt für Besucher von Kulturveranstaltungen, Konzerten und Aufführungen sowie von sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen. Ebenso gilt: Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch bei allen Veranstaltungen, Versammlungen und Angeboten gewahrt werden, bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen.

An Stellen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann – der EN-Kreis nennt in einer Anlage zur Allgemeinverfügung die Busbahnhöfe in Haßlinghausen und Niedersprockhövel, gelte die Maskenpflicht.

Auswirkungen hat die Einstufung als Risikogebiet auch auf die künftige Reiseplanung der Bewohner. Im Vorfeld einer jeden Reise muss abgeklärt werden, welche besonderen Regelungen für das Urlaubsziel zu beachten sind. „Hier haben wir es bundesweit nach wie vor mit einer Vielzahl von verschiedensten Vorgaben zu tun. Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese gefühlt im Stundentakt verändern. Wir als Kreis fallen daher angesichts unserer weiteren Aufgaben als Reiseratgeber aus und bitten die Bürger, sich beim Vermieter, im Urlaubsort oder auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer selbstständig zu informieren“, so Schäfer.