Straßenreinigung: Bürger in der Kehr-Pflicht

Die neue Satzung fasst Pflichten und Rechte noch enger.

Sprockhövel. Der Grundsatz heißt: Die Stadt muss die Straße reinigen und im Winter räumen, auf dem Gehweg sind die Anwohner in der Pflicht. Da unterscheidet sich die ab Januar geltende neue Straßenreinigungsatzung nicht von der alten. Dennoch gibt es für Sprockhövels Bürger einige Änderungen. Einerseits ist berücksichtigt, dass die Fahrzeuge der Straßenreinigung in der Regel nur noch im Zwei-Wochen-Rhythmus ihre Touren fahren, andererseits ist die Trennung zwischen Straße und Gehweg genauer definiert, was auch die Bürger betrifft.

So müssen Anlieger den Gehweg vor ihrem Haus in ganzer Breite reinigen und auch von Bewuchs freihalten. Und zwar innerhalb von drei Tagen, bevor die Kehrmaschine durchfährt. Laub muss unverzüglich beseitigt werden, wenn es eine Gefährdung darstellt.

Noch enger ist die Fassung für den Winter. Gehwege sind laut Satzung in einer Breite von 1,50Metern von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte muss gestreut werden. Salz erlaubt die Satzung nur in "klimatischen Ausnahmefällen” (Eisregen), wenn "abstumpfende Mittel” keine Wirkung haben sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Steilabschnitten.

Täglich zwischen 7 und 20Uhr (bisher 19Uhr) gilt: Schnee und Glätte müssen "unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls” beseitigt werden. Fällt Schnee in der Nacht, heißt es früh aufstehen. Ebenfalls bis 7Uhr (bisher 8Uhr) muss der Gehweg frei sein, am Wochenende bis 9 Uhr.

Die Winterdienstbereitschaft des Bauhofs gilt außerhalb der normalen Dienstzeiten morgens ab 4 Uhr und Abends bis 22 Uhr. Vier Mitarbeiter lenken dann die vier Räum- und Streufahrzeuge, vier weitere sind für Gehwege an öffentlichen Plätzen, insbesondere den Busbahnhof Haßlinghausen zuständig.

Einen Antrag der Grünen, aus Kostengründen zu prüfen, ob man die Bereitsschaft abhängig von mittelfristigen Wetterprognosen machen könne, lehnte der Verkehrsausschuss ab. Zu unsicher hieß es. Schließlich sei die Stadt in der Haftungspflicht, wenn ihr bei einem ein Organisationsverschulden nachzuweisen ist.

Die neue Straßenreinigungssatzung löst die bisherige Fassung ab, die seit 1978 gilt.