Nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Mülheim/Ruhr ist ein Autofahrer aus Essen am Montag zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der 28-Jährige hatte mit 119 Kilometern pro Stunde einen Kleinwagen gerammt. Erlaubt war Tempo 50. Die Beifahrerin des anderen Fahrzeugs war durch die Kollision gestorben. Das Urteil des Duisburger Landgerichts lautet auf fahrlässige Tötung.
Es war der 7. März vergangenen Jahres, als der 28-Jährige mit seinem Auto auf einem Autobahnzubringer unterwegs war. Laut Urteil hatte er mehrere Fahrzeuge überholt und zuletzt eine rote Ampel überfahren. Dabei hatte er das Gaspedal nach Überzeugung der Richter mindestens fünf Sekunden lang komplett durchgedrückt.
Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes beantragt
Die 47-jährige Beifahrerin des anderen Fahrzeugs hatte keine Chance. Auch ihr Ehemann und ihr damals zehnjähriger Sohn wurden verletzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes beantragt. Eine Tötungsabsicht konnte dem deutschen Angeklagten laut Urteil jedoch nicht unterstellt werden - auch wegen der hohen Eigengefährdung. Der Unfall fand auf einer Kreuzung statt, von der auch auf die Autobahn 40 aufgefahren werden kann.
Rote Ampel angeblich nicht gesehen
Der 28-Jährige hatte seine hochgefährliche Fahrweise im Prozess eingeräumt, dabei aber erklärt, dass er gedacht habe, dass die Ampel, die er überfuhr, grün gezeigt hatte. Das konnte ihm laut Urteil nicht widerlegt werden. Außerdem hatte er knapp 37.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie der Verstorbenen gezahlt.
Neben fahrlässiger Tötung lautet das Urteil auch auf fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und auf verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit sich selbst. Zudem wurde eine dreijährige Führerscheinsperre angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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