Rechtsstreitigkeiten IHK steht unter Verdacht, zu viel Vermögen angehäuft zu haben

Rhein-Kreis. · Die Bildung der Rücklagen ist offenbar immer noch umstritten.

Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein mit Sitz in Krefeld war sich sicher, den Forderungen des Gerichts aus einem Urteil im März 2017 nachgekommen zu sein und rückwirkend korrekte Beiträge für die Mitglieder ermittelt zu haben. Die Richter in Düsseldorf hatten damals festgestellt, dass eine Ausgleichsrücklage in Höhe von fast neun Millionen Euro gegen die eigenen Finanzstatuten verstoße und zu hoch sei. „Die Beklagte hat ,sehenden Auges’ gegen das auch im Rahmen der Wirtschaftsplanung strikt zu beachtende Satzungsrecht verstoßen und die dort fixierten Obergrenzen der Ausgleichsrücklage überschritten“, urteilte Richterin Esther Kröger seinerzeit.

Alle Reparaturversuche der IHK-Vollversammlung scheinen gescheitert. Bei einem erneuten Gerichtstermin vor wenigen Wochen zog die Kammer in Düsseldorf während der Verhandlung ihren überarbeiteten Bescheid zurück. „Ich kann Ihnen bestätigen, dass eine mündliche Verhandlung im Dezember 2019 in dem Verfahren stattgefunden hat, in dem die IHK Niederrhein den angegriffenen Bescheid aufgehoben hat. In Folge dessen hat sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt“, erklärte Lars Wildhagen, Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Gericht stellte 2017 rechtswidrige Vermögensbildung fest

Seit Jahren stehe die Haushaltsführung der IHK MIttlerer Niederrhein (insbesondere die Rücklagenbildung in Millionenhöhe) in der Kritik und sei Anlass für Klagen. Das Gericht habe im März 2017 bei der IHK MIttlerer Niederrhein für die Jahre 2011 bis 2016 eine rechtswidrige Vermögensbildung festgestellt, berichtete Kai Boeddinghaus, Bundesgeschäftsführer des eingetragenen Vereins Bundesverband für freie Kammern (BffK). Die Klage gegen die IHK Mittlerer Niederrhein sei vor dem Hintergrund einer vor Jahren ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erhoben worden. Die IHK in Krefeld habe im November 2017 eine rückwirkende Beitragssenkung beschlossen und die weit überhöhte Ausgleichsrücklage (Konjunkturpuffer) um gut drei Millionen Euro auf immer noch knapp 5,5 Millionen Euro abgesenkt. Auf dieser Grundlage seien erneute Beitragsbescheide für die Wirtschaftsjahre ab 2015 ergangen. Auch gegen diese Bescheide seien Klagen erhoben worden, von denen vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf jetzt eine erste verhandelt wurde, so Boeddinghaus. Aus Sicht des BffK sei die Rücklage immer noch deutlich überhöht und die rückwirkende Heilung in der Form unzulässig. „Sehr schnell zeigte sich, dass das Gericht den erheblichen Aufwand, den die IHK mit dem Heilungsversuch unternommen hat, zwar zur Kenntnis nahm, juristisch davon aber nicht überzeugt war“, schreibt der BffK-Bundesgeschäftsführer. 

Weiteren Aufschluss über künftige Verfahrensweisen zur Berechnung der Risikorücklagen soll ein Urteil des BVG in Leipzig am 22. Januar liefern.