Klage der Opposition Verfassungsgerichtshof: Entscheidung zum Haushalt im Januar
Münster · Die Opposition im Düsseldorfer Landtag sieht in der Schuldenaufnahme zur Bewältigung des Ukraine-Kriegs einen Verstoß gegen das Grundgesetz - und befragt die NRW-Verfassungsrichter.
Im Streit um den Landeshaushalt 2023 wird der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof am 14. Januar 2025 eine Entscheidung verkünden. Das teilte die Präsidentin Barbara Dauner-Lieb im Anschluss an die mündliche Verhandlung am Dienstag in Münster mit. Zuvor hatte Dauner-Lieb betont, dass unstrittig sei, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auch in Nordrhein-Westfalen gilt. Die Frage sei, ob die von SPD- und FDP-Abgeordneten in Münster eingereichte Klage gegen das Haushaltsgesetz 2023 an der richtigen Stelle platziert worden sei.
Die Klage der Opposition richtet sich gegen die Entscheidung der Mehrheit im Landtag im Dezember 2022, zur Finanzierung der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wegen einer Notlage Kredite in Höhe von 5 Milliarden Euro aufzunehmen. Geregelt wurde dies über ein Landesgesetz zum Haushalt.
Die sieben NRW-Verfassungsrichter ließen in der mündlichen Verhandlung noch keine direkte Tendenz erkennen. Ihre Fragen an die Oppositionsparteien, den Landtag und die Vertreter der Landesregierung richteten sie allerdings mehrheitlich an die Klägerseite. Dabei ging es immer wieder um den Punkt, warum der NRW-Verfassungsgerichtshof die Frage überhaupt beantworten solle, wenn die Schuldenbremse doch explizit nicht in der Landesverfassung stehe. Die Verankerung auch auf Landesebene habe der Gesetzgeber ja offenbar unterlassen.
Der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs, Andreas Heusch, merkte an, dass das Landesverfassungsgericht ja so über das Grundgesetz entscheiden müsse. Er fragte die Kläger, wo sie die Grenzen zögen, damit der NRW-Verfassungsgerichtshof nicht zum Superverfassungsgericht werde.