NRW-Gericht nicht zuständig Verfassungsgerichtshof weist Klage gegen Haushalt 2023 ab
Münster · Schulden aufnehmen wegen des Ukrainekriegs? Diesen Schritt im Landeshaushalt wollte die Opposition vom NRW-Verfassungsgericht prüfen lassen. Doch das Gericht hält sich nicht für zuständig.
Im Streit um den Landeshaushalt 2023 hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof eine Klage der Opposition als unzulässig zurückgewiesen. Ob der Haushalt gegen die Schuldenbremse verstoße, könne vom Gericht nicht überprüft werden, weil es keine landesverfassungsrechtliche Regelung dazu gebe, führte Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, aus.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sei zwar auch für die Länder verbindlich, begründete sie weiter. Die nähere Ausgestaltung sei in NRW aber nicht durch die Landesverfassung geregelt, sondern in der Landeshaushaltsordnung. Für derartige, einfache Gesetze ohne Verfassungsrang ist der hiesige Verfassungsgerichtshof allerdings nicht zuständig. Eine inhaltliche Entscheidung zur Zulässigkeit des Haushalts mit Blick auf die Anforderungen der Schuldenbremse sei daher nicht erfolgt.
Es ging um Kredite in Höhe von 5 Milliarden Euro
Mitglieder der NRW-Landtagsfraktionen der SPD und FDP hatten gegen die im Dezember 2022 mehrheitlich im Landtag gefällte Entscheidung geklagt, zur Finanzierung der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wegen einer Notlage Kredite in Höhe von 5 Milliarden Euro aufzunehmen.
Geregelt wurde dies über ein Landesgesetz zum Haushalt. Schon bei der mündlichen Verhandlung hatten die Richter durchblicken lassen, dass der Verfassungsgerichtshof womöglich der falsche Adressat für die Überprüfung des Gesetzes sei.
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