Ärger um Abschlussfeier Abschlussfeier ausgefallen – bleibt Schule auf Kosten sitzen?
LEICHLINGEN · Die Alte Schlossfabrik in Solingen möchte dem Schulverein der Realschule die Anzahlung für die ausgefallene Abschlussfeier nicht zurückzahlen. Nun droht ein Gerichtsstreit.
Für viele Schüler, die in diesem Sommer ihren Abschluss gemacht haben, ging die Schullaufbahn durch Corona ohne die sonst üblichen Feiern zu Ende. Für Eltern und Absolventen der Realschule an der Wupper – überdies auch noch der allerletzte Jahrgang, der diese Schule verlässt – kommt es nun noch härter: Die Alte Schlossfabrik in Solingen, in der der Jahrgang seine Abschlussfeier veranstalten wollte, möchte die erhaltene Anzahlung über 6230 Euro an den Schulverein nicht zurückzahlen, obwohl das Fest am 16. Juni aufgrund der Coronaschutzverordnung nicht wie gedacht stattfinden konnte (zu dem Zeitpunkt nur mit den Schülern, aber ohne Angehörige).
„Nachdem wir die Mitteilung von der Stadt Solingen erhalten hatten, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden darf, haben wir die Anzahlungen von der Alten Schlossfabrik zurückgefordert. Leider ist man nicht bereit, die Gelder zurückzuzahlen“, informierte der Schulverein vor kurzem die Eltern. Stattdessen will die Schlossfabrik für jede Eintrittskarte einen sogenannten Corona-Gutschein über 15 Euro ausgeben. Zusätzlich einen Eventgutschein über 250 Euro, gültig bis 31. Dezember 2022, der für Hochzeiten, Geburtstage, Taufen oder sonstige private Feierlichkeiten sowie Firmenfeiern in der Alten Schlossfabrik gelte. Pro Event könne aber nur ein Gutschein eingelöst werden, schrieb der Schulverein. „Wir haben uns noch nicht geeinigt“, sagte dessen Vorsitzender Hans Hülsbeck Anfang dieser Woche zum aktuellen Stand.
Denn der Verein teilt die Auffassung des Fabrik-Vermieters nicht, wird sich in den nächsten Tagen deshalb anwaltlich beraten lassen. Dennoch wollten die Eltern dem Gastronomen entgegenkommen: „Wir wissen, dass es vielen durch Corona im Moment schlecht geht und haben angeboten, auf 1000 Euro von der Anzahlung zu verzichten. Aber das wurde nicht akzeptiert“, berichtete Hülsbeck. Überdies könne eine Gutscheinlösung ohnehin nur akzeptiert werden, wenn alle Eltern dem zustimmten. Das aber sei unwahrscheinlich.
Die Rechtslage
schien zunächst klar
Dabei scheint die Rechtslage zunächst klar: Wird eine Veranstaltung abgesagt, müsse man sein Geld zurückbekommen. „Denn dadurch, dass der Veranstalter die Leistung nicht erbringen kann, müssen Sie sie auch nicht bezahlen. In diesem Fall dürfte der Veranstalter auch seine bislang angefallen Aufwendungen nicht berechnen“, informiert unter anderem Stiftung Warentest. Was aber sagt Florian Unkel, Geschäftsführer der Alten Schlossfabrik? „Es gab vor dem Ball drei Optionen: Der Ball findet ohne Eltern statt, er wird kostenlos verschoben oder abgesagt“, erklärte Unkel. Genau genommen sei er auch nicht Veranstalter des Balls, sondern der Vermieter der Räume. Entsprechend könne er Ausfall geltend machen.
„Wir wollen aber auch eine einvernehmliche Lösung“, betonte er. Die 1000 Euro des Schulvereins habe er nicht annehmen können, weil er dann mit allen anderen Schulen in gleicher Lage gleich verfahren müsse und allein auf den Kosten sitzenbleibe. „Dann wäre ich insolvent“, sagte er. Zugleich bestätigt er, dass es zu der rechtlichen Situation durchaus unterschiedliche Auffassungen geben könne: „Das müsste man dann im Zweifelsfall vor Gericht klären.“