Gastronomie 131 Anträge: Wuppertaler wollen Hygieneberichte einsehen

Wuppertal · Über die Plattform „Topf Secret“ können Bürger erfahren, was Lebensmittelkontrolleure bei der heimischen Gastronomie zu beanstanden hatten.

Die Hygieneberichte von Lebensmittelkontrolleuren lassen sich mit wenigen Klicks online einsehen.

Foto: Uwe Anspach

Lagert mein Lieblingsrestaurant eigentlich das Fleisch in der richtigen Temperatur? Und hat die Pommesbude meines Vertrauens ein schimmelfreies Lager? Diese Fragen will dem Verbraucher die Internetseite „topf-secret“ beantworten. Auf dem Portal von Foodwatch und der Transparenz-Initiative „Frag den Staat“ können Verbraucher von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde mit nur ein paar Klicks den Hygienebericht einsehen, der bei der jüngsten offiziellen Lebensmittelkontrolle verfasst wurde. Damit wollen die Verantwortlichen mehr Transparenz für den Kunden schaffen.

Wie die WZ auf Anfrage beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfuhr, sind die Verbraucher auch in Wuppertal an dem Service interessiert: 131 Anfragen wurden seit Start der Plattform im Januar gestellt. Betroffen sind Cafés, Restaurants und Imbisse sowie Lebensmittelketten wie beispielsweise Edeka, Lidl und Netto.

Das für Wuppertal zuständige Lebensmittelüberwachungsamt ist von der neuen Plattform, die einen personellen Mehraufwand bei der Behörde verursacht, nicht begeistert: „Die gewünschte Form der Herausgabe von amtlichen Kontrollberichten an ,Laien’, also interessierte Verbraucher, die unbestritten ein Recht haben über problematische Sachverhalte bei Betrieben, die mit Lebensmitteln arbeiten, informiert zu werden, wird von hier aus kritisch gesehen.“ Das Amt weist darauf hin, dass die amtlichen Kontrollberichte teils mehrere Jahre alt sein können und daher aus lebensmittelhygienischer Sicht nichts mit dem Ist-Zustand der Küche zu tun haben müssen.

Keine plausiblen Regeln
zum Löschen der Berichte

Und: „Ein großer Kritikpunkt ist, dass keine plausiblen Regelungen zum Löschen der veröffentlichten Berichte aus dem Internet definiert sind. Eine Veröffentlichung kann weiter im Umlauf sein, obwohl zum Beispiel ein komplett neues Küchenmanagement vorhanden ist, Personal ausgetauscht wurde oder ein neuer Betreiber angemeldet ist.“ Nach eigenen Angaben löscht „Topf Secret“ Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen nach fünf Jahren.

Wuppertals Dehoga-Vorsitzende Marie Haus sieht ähnliches Konfliktpotenzial: „Diese Berichte sind eine Momentaufnahme, die zu einer Wettbewerbsverzerrung führen kann.“ Schließlich würden nicht alle Betriebe gleichzeitig kontrolliert.

Zudem betont Haus: „Die Ergebnisse der Berichte müssen interpretiert werden. Die Verbraucher können sonst falsche Schlüsse ziehen.“ Sie nennt ein Beispiel: Im Keller eines Betriebs, in dem Konserven lagern, gibt es Spinnweben. Schon taucht ein „Mangel“ im Hygienebericht auf. „Und jeder denkt sofort, dort ist es schmutzig“, wirbt Haus um Verständnis. Ihr gefällt insgesamt der Eindruck nicht, den „topf-secret“ dem Verbraucher vermittelt und stellt klar: „Der Großteil unserer Gastronomen arbeitet vernünftig.“

Die Plattform soll
geprüft werden

Topf Secret beruft sich auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Demnach sollen Bürger ein Recht haben, die Hygieneberichte frei einzusehen. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga bezweifelt jedoch, dass das Vorgehen von Foodwatch und „Frag den Staat“ rechtskonform ist und hat Ernährungsministerin Julia Klöckner in einem Schreiben aufgefordert, die Plattform zu prüfen. In ihrer Antwort betonte die Ministerin die Wichtigkeit des Verbraucherinformationsgesetzes und hofft auf eine „sachgerechte Handhabe des Gesetzes unter Wahrung der Belange der betroffenen Unternehmen“.

Was das bedeutet, das interpretieren die jeweils zuständigen Behörden in Deutschland unterschiedlich. Viele Lebensmittelämter haben bereits Hygieneberichte an die Antragsteller übergeben. Im Bergischen hat man trotz der Antragsflut nach Angaben des zuständigen Amtes noch gar keine Berichte weitergeleitet.

Das ist auch im schleswig-holsteinischen Landkreis Ostholstein so Praxis – inzwischen hat das Verbraucherportal die Behörde auf Herausgabe der Kontrollberichte verklagt. Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei Foodwatch, erklärt: „Die Bürgerinnen und Bürger haben ganz klar einen gesetzlichen Anspruch auf Hygiene-Kontrollberichte – und zwar bundesweit.“