Wuppertaler Wirtschaft 154 Millionen werden an Unternehmen im Bergischen an Soforthilfe gezahlt

Bisher gab es bereits 154 Millionen Euro für Bergische Firmen aus der Corona-Soforthilfe. Jetzt folgt ein zweiter Schub mit dem Überbrückungsgeld.

 Die Bergische IHK hilft Unternehmen bei Anträgen - die sollen nochmal komplizierter geworden sein.

Die Bergische IHK hilft Unternehmen bei Anträgen - die sollen nochmal komplizierter geworden sein.

Foto: Fischer, A. (f22)

Im Rahmen der Corona-Soforthilfe sind bisher 154 Millionen Euro an Unternehmen aus dem Bergischen Städtedreieck ausgezahlt worden. Darauf weist jetzt die Bergische Indusutrie- und Handelskammer hin. Insgesamt mehr als 15 000 Anträge Bergischer Unternehmen auf Soforthilfe seien durch die Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt worden. Über 90 Prozent der Mittel entfielen dabei auf kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.

Dienstleister stellten
die meisten Anträge auf Hilfe

„Gerade viele Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen standen plötzlich und unverschuldet vor den Trümmern ihrer wirtschaftlichen Existenz. Die NRW-Soforthilfen waren hier ein erstes wichtiges Instrument, um das Überleben vieler Unternehmen in unserer Region vorerst zu sichern“, sagt Thomas Grigutsch, Geschäftsführer der Bergischen IHK. Im Regierungsbezirk Düsseldorf stellte die Dienstleistungsbranche die größte Gruppe der Antragsteller, gefolgt von Handel (13 Prozent), Handwerk (11 Prozent) und Gastgewerbe (9 Prozent).

In wenigen Tagen werde ein weiteres Hilfeprogramm aus dem Konjunkturpaket des Bundes starten, so Grigutsch. Die ersten Anträge für die sogenannte „Überbrückungshilfe“ können demnach ab Mitte der kommenden Woche gestellt werden. Antragsberechtigt sind hier Unternehmen aller Branchen mit massiven Umsatzeinbrüchen von mindestens 60 Prozent. Es sind Zuschüsse zu den Fixkosten von bis zu 80 Prozent für die Monate Juni bis August möglich. Die Antragstellung ist ausschließlich über Steuer- und Wirtschaftsprüfer möglich.

Begleitend zu den Soforthilfen bietet die Bergische IHK ihren Mitgliedsunternehmen Hilfestellung zum Antragsverfahren über die dafür eingerichtete Corona-Hotline. Seit Anfang März wurden hierüber mehr als 6000 Anrufer betreut. Die Hotline ist täglich von 8 bis 16:45 Uhr (freitags bis 15 Uhr) unter der Teblefonnummer 0202 2490-555 erreichbar.

„Auch die Überbrückungshilfe wird nicht allen Unternehmen helfen können und auch das Antragsverfahren ist deutlich aufwändiger geworden. Aber trotzdem ist das Geld für viele Unternehmen lebensnotwendig, um diese unverschuldete Krise überstehen zu können. Deshalb bewerten wir die Überbrückungshilfe, bei deren Ausgestaltung die IHK-Organisation mit am Verhandlungstisch saß, insgesamt positiv“, so Grigutsch abschließend.

Kurzarbeitergeld entlastet Firmen um weitere Millionen Euro

In Kombination mit den Corona-Soforthilfen trägt die Unterstützung der Firmen durch Kurzabeitergeld wesentlich dazu bei, Insolvenzen zu vermeiden. Wie die Arbeitsagentur Solingen-Wuppertal in ihrem jüngsten Arbeitsmarktbericht bekanntgab, waren zum Stichtag am 25. Juni seit März insgesamt 6155 Anzeigen auf Kurzarbeitergeld für 94 076 Beschäftigte gestellt worden.

Das Instrument des Kurzarbeitergelds entlastet die heimischen Unternehmen ebenfalls um viele Millionen Euro und trägt maßgeblich dazu bei, Entlassungen in vielen Unternehmen zu verhindern. Der Bezug dieses Kurzarbeitergelds ist bis zu zwölf Monate möglich. Bis Ende 2020 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 21 Monaten. ab