3200 Euro: Geldstrafe für herzlosen Hundebesitzer
71-Jähriger ließ das kranke Tier nicht behandeln.
Wuppertal. Weil er seinen Hund so schwer vernachlässigt hat, dass er blind und sterbenskrank war, muss ein 71-Jähriger eine Geldstrafe von fast drei Monatseinkommen — bei ihm 3200 Euro — zahlen. Das Amtsgericht hat den Mann jetzt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Laut Anklage soll der Hund nicht nur ungepflegt, sondern auch durch eine Augenentzündung blind gewesen sein, zudem schwerhörig und orientierungslos, so dass der nicht mehr zu seinem Futter fand. Die Behörden hatten dem Angeklagten den Hund weggenommen, mussten ihn kurz danach einschläfern. Nach der Beweisaufnahme und der Anhörung der Amtstierärztin stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Hund vielfältige Erkrankungen hatte, die nicht von einem Tierarzt behandelt wurden, aber behandelbar gewesen wären. Weil weder die Erkrankungen noch die Schmerzen behandelt wurden, habe das Tier eindeutig gelitten.