49-Jähriger wegen Betrugs verurteilt
Wuppertaler muss 1200 Stunden arbeiten.
Wuppertal. Wegen Untreue und Anlagebetrugs ist ein Wuppertaler zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem muss der 49-Jährige in der vierjährigen Bewährungszeit 1200 Arbeitsstunden leisten. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann in seiner Funktion als Anlageberater 100 000 Euro aus Einlagen seiner Kunden eingesteckt hat. Außerdem habe er in einem Anlagen-Prospekt zu einem angeblich ertragreichen Palettengeschäft — die Produktionsstätte war in der Kohlfurth — getäuscht. Umsatzerwartung und Risikofaktoren seien falsch dargestellt worden. Die Anlagenfirma ging pleite.
Der Mann habe so einen Schaden von mehr als zwei Millionen Euro mitverschuldet. Von einer Geldstrafe sah das Gericht ab. Begründung: Der Mann, der vor seiner Tätigkeit als Anlagenberater als Handwerker arbeitete, sei mittlerweile mittellos und lebe von der öffentlichen Hand. Das Geld aus dem Betrug habe er in eine neue Firma investiert, doch die soll mittlerweile ebenfalls pleite sein. Das Urteil ist rechtskräftig. spa